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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verwendung des Formulars „Unfallanzeige“ des Sächsischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verwendung des Formulars „Unfallanzeige“ des Sächsischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes vom 22. Juli 1997 (MBl. SMK S. 328)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Verwendung des Formulars
„Unfallanzeige“ des Sächsischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes

Az: 26V-5235/14

Vom 22. Juli 1997

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus gibt im Einvernehmen mit dem Sächsischen Gemeindeunfallversicherungsverband zur Verwendung des Formulars „Unfallanzeige“ des Sächsischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes folgendes bekannt:
Die Angaben zur „Krankenkasse des/der Verletzten“ und zur „Art der Versicherung“ sind freiwillig; eine Bearbeitung der Unfallanzeige erfolgt durch den Sächsischen Gemeindeunfallversicherungsverband auch ohne diese Angaben.

Dresden Juli 1997

Portune
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 1997 Nr. 11, S. 328

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 22. Juli 1997

    Fassung gültig bis: 31. März 2004