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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Änderung der 3. Verwaltungsvorschrift über das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die Verteilung und Verwendung der Zuwendungen nach § 6 SächsKRG

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Änderung der 3. Verwaltungsvorschrift über das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die Verteilung und Verwendung der Zuwendungen nach § 6 SächsKRG vom 10. September 2001 (SächsABl. S. 992)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
zur Änderung der 3. Verwaltungsvorschrift über das Antrags- und
Bewilligungsverfahren sowie die Verteilung und Verwendung
der Zuwendungen nach § 6 SächsKRG

Vom 10. September 2001

I.

Die 3. Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die Verteilung und Verwendung der Zuwendungen nach § 6 SächsKRG (VV-Kulturräume – 1998) vom 28. November 1997 (SächsABl. 1998 S. 347) wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen wie folgt geändert:

1.
In Ziffer II Nr. 2 Buchst. a Doppelbuchst. cc Satz 3 wird die Angabe „80 000 DM“ durch die Angabe „40 903,35 EUR“ ersetzt.
2.
In der Anlage 2 VV-Kulturräume-1998 wird die Angabe „ Kulturkasse (Angaben in DM)“ durch die Angabe „ Kulturkasse (Angaben in EUR)“ ersetzt.
3.
Die Anlage 3 VV-Kulturräume-1998 wird wie folgt geändert:
 
a)
Die Angabe „ Kulturkasse (Angaben in DM)“ wird durch die Angabe „ Kulturkasse (Angaben in EUR)“ ersetzt.
 
b)
In Nummer 1.4 wird die Angabe „DM“ durch die Angabe „EUR“ ersetzt.
4.
In der Anlage 4 VV-Kulturräume-1998 wird im Eingangssatz die Angabe „(Angaben in vollen DM)“ durch die Angabe „(Angaben in vollen EUR)“ ersetzt.
5.
In der Anlage 5 VV-Kulturräume-1998 wird im Eingangssatz die Angabe „(Angaben in vollen DM)“ durch die Angabe „(Angaben in vollen EUR)“ ersetzt.
6.
In der Anlage 6 VV-Kulturräume-1998 wird die Angabe „ Kulturkasse (Angaben in DM)“ durch die Angabe „ Kulturkasse (Angaben in EUR)“ ersetzt.
7.
Die Anlage 7 VV-Kulturräume-1998 wird wie folgt geändert:
 
a)
Die Angabe „ Kulturkasse (Angaben in DM)“ wird durch die Angabe „ Kulturkasse (Angaben in EUR)“ ersetzt.
 
b)
In Nummer 1.4 wird die Angabe „DM“ durch die Angabe „EUR“ ersetzt.
8.
In der Anlage 8 VV-Kulturräume-1998 wird im Eingangssatz die Angabe „(Angaben in vollen DM)“ durch die Angabe „(Angaben in vollen EUR)“ ersetzt.
9.
In der Anlage 9 VV-Kulturräume-1998 wird im Eingangssatz die Angabe „(Angaben in vollen DM)“ durch die Angabe „(Angaben in vollen EUR)“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Dresden, den 10. September 2001

Der Staatsminister
für Wissenschaft und Kunst
Prof. Dr. Hans Joachim Meyer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2001 Nr. 40, S. 992

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2002

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2003