Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
über die Verlängerung der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung außertariflicher/persönlicher Zulagen an Bewerber aus den Altbundesländern/Gestaltung von Arbeits-/Dienstverträgen für Professoren und Hochschuldozenten im Angestelltenverhältnis vom 08.12.1997, Az.: 16-P 2110-35/27-75276
Vom 20. Dezember 2002
I.
Verlängerung der Verwaltungsvorschrift
Die Geltungsdauer der nachfolgend aufgeführten Verwaltungsvorschrift wird gemäß § 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 des Sächsischen Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften (Sächsisches Verwaltungsvorschriftengesetz – SächsVwVorG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 934) bis zum 31. Dezember 2007 verlängert:
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung außertariflicher/persönlicher Zulagen an Bewerber aus den Altbundesländern/Gestaltung von Arbeits-/ Dienstverträgen für Professoren und Hochschuldozenten im Angestelltenverhältnis vom 8. Dezember 1997, Az.: 14-P 2110-35/27-70599 (SächsMBl. SMF 1998, S. 17)
II.
In-Kraft-Treten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2002 in Kraft.
Dresden, den 20.12.2002
gez.
Dr. Heffter
Ministerialdirigent