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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Verlängerung der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung außertariflicher/persönlicher Zulagen an Bewerber aus den Altbundesländern/Gestaltung von Arbeits-/Dienstverträgen für Professoren und Hochschuldozenten im Angestelltenverhältnis vom 08.12.1997, Az.: 16-P 2110-35/27-75276

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Verlängerung der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung außertariflicher/persönlicher Zulagen an Bewerber aus den Altbundesländern/Gestaltung von Arbeits-/Dienstverträgen für Professoren und Hochschuldozenten im Angestelltenverhältnis vom 08.12.1997, Az.: 16-P 2110-35/27-75276 vom 20. Dezember 2002 (MBl. SMF 2003 S. 34)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
über die Verlängerung der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung außertariflicher/persönlicher Zulagen an Bewerber aus den Altbundesländern/Gestaltung von Arbeits-/Dienstverträgen für Professoren und Hochschuldozenten im Angestelltenverhältnis vom 08.12.1997, Az.: 16-P 2110-35/27-75276

Vom 20. Dezember 2002

I.
Verlängerung der Verwaltungsvorschrift

Die Geltungsdauer der nachfolgend aufgeführten Verwaltungsvorschrift wird gemäß § 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 des Sächsischen Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften (Sächsisches Verwaltungsvorschriftengesetz – SächsVwVorG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 934) bis zum 31. Dezember 2007 verlängert:

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Gewährung außertariflicher/persönlicher Zulagen an Bewerber aus den Altbundesländern/Gestaltung von Arbeits-/ Dienstverträgen für Professoren und Hochschuldozenten im Angestelltenverhältnis vom 8. Dezember 1997, Az.: 14-P 2110-35/27-70599 (SächsMBl. SMF 1998, S. 17)

II.
In-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2002 in Kraft.

Dresden, den 20.12.2002

gez.
Dr. Heffter
Ministerialdirigent

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMF 2003 Nr. 1, S. 34

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 31. Dezember 2002

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2005