Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit
zur Verlängerung und zum Außer-Kraft-Treten von Verwaltungsvorschriften
Vom 8. Dezember 2004
I.
Verlängerung von Verwaltungsvorschriften
Gemäß § 3 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften (Sächsisches Verwaltungsvorschriftengesetz – SächsVwVorG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 934) wird angeordnet:
Die Geltungsdauer folgender Verwaltungsvorschriften wird über den Ablauf des 31. Dezember 2004 hinaus bis zum 31. Dezember 2009 verlängert.
- 1.
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Sächsischen Ausschreibungsdienst vom 17. Juni 1999 (SächsABl. S. 654), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 22. Oktober 2002 (SächsABl. S. 1161)
- 2.
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung, Ausgabe 1993, (RAS-LP 2) vom 1. Oktober 1994 (SächsABl. S. 1307), verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. November 1999 (SächsABl. S. 1156)
- 3.
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über „Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen, Ausgabe 1999, – RAS-LP 4 – vom 30. November 1999 (SächsABl. S. 1114)
- 4.
- Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau – Ausgabe 1998 – (Hinweise Musterkarten LBP) vom 23. Februar 1999 (unveröffentlicht)
- 5.
- Richtlinie zur Anwendung und Laufendhaltung des sächsischen Baumkatasters (Richtlinie Baumkataster) vom 31. März 1999 (unveröffentlicht)
- 6.
- Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege beim Bundesfernstraßenbau (HNL-S99), Ausgabe 1999 vom 21. Juni 1999 (unveröffentlicht)
- 7.
- Erhalt von Alleen und Einzelbäumen am klassifizierten Straßennetz vom 6. August 1999 (unveröffentlicht)
- 8.
- Wartung und Pflege von Amphibienschutzanlagen vom 18. Oktober 1999 (unveröffentlicht)
- 9.
- Baumkataster für das klassifizierte Straßennetz des Freistaates Sachsen vom 19. November 1999 (unveröffentlicht)
- 10.
- Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO); Verfahrensweise bei der Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen durch die Straßenbaubehörden gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 StVO vom 24. November 1999 (unveröffentlicht)
- 11.
- Zuständigkeit und Zustimmungspflicht für die Anordnung zur Anbringung und Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen vom 29. November 1999 (unveröffentlicht)
- 12.
- Kombination der Verkehrszeichen 201, 350 und 278 bis 282 mit anderen Verkehrszeichen vom 20. Dezember 1999 (unveröffentlicht)
- 13.
- Merkblatt für die Ausstattung von Verkehrsrechnerzentralen und Unterzentralen vom 24. November 1999 (unveröffentlicht)
- 14.
- Hinweise für umsetzbare Stauwarnanlagen (HUS); Ausgabe 1999 vom 6. Dezember 1999 (unveröffentlicht)
- 15.
- Richtlinie über die Führung von Bestandsverzeichnissen über bewegliche Sachen nach § 28 VBRO (MinBlFin 1955, S. 179) – Wertgrenze für geringerwertige Gebrauchsgüter und für Handausgaben von geringem Wert – IT-gestützter Nachweis der Bestände vom 29. März 1999 (unveröffentlicht)
- 16.
- Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Straßenbauämter – Kopierer; Neuregelung der Verfahrensweise vom 26. Mai 1999 (unveröffentlicht)
- 17.
- Dienst-PKW, zum Dienst zugelassene Privat-PKW in der Straßenbauverwaltung, Regelung der Verfahrensweise vom 22. Juni 1999 (unveröffentlicht)
- 18.
- Winterdienst – Amtsübergreifender Einsatz von Winterdiensttechnik in der Straßenbauverwaltung; Anweisung zur Durchführung vom 22. Februar 1999 (unveröffentlicht)
- 19.
- Straßenunterhaltungsdienst – Verlängerung der Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE, CE1; Kostenregelung vom 22. März 1999 (unveröffentlicht)
- 20.
- Straßenunterhaltungsdienst – Verlängerung der Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE, CE1; Kostenregelung vom 9. August 1999 (unveröffentlicht)
- 21.
- Kreisverkehrsplätze vom 15. Dezember 1999 (unveröffentlicht)
- 22.
- Qualitätssicherung im Asphaltstraßenbau, zusätzliche Kontrollprüfung zur Ermittlung und Bewertung des Kalkstein-/Dolomit-Fülleranteils in Asphaltdecken für Straßen der Bauklassen SV und I sowie Verkehrsflächen mit besonderen Beanspruchungen vom 27. April 1999 (unveröffentlicht)
- 23.
- Merkblatt für den Bau offenporiger Asphaltschichten, Ausgabe 1998 vom 27. April 1999 (unveröffentlicht)
- 24.
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Broschüre „Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVP-Leitfaden) vom 4. März 1994 (SächsABl. S. 498), verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 29. November 1999 (SächsABl. S. 1156)
- 25.
- Vorläufige Brandschutzordnung vom 26. März 1999 (unveröffentlicht)
II.
Außer-Kraft-Treten von Verwaltungsvorschriften
Folgende Verwaltungsvorschriften treten mit Ablauf des 31. Dezember 2004 außer Kraft:
- 1.
- Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Schwellenwerte im öffentlichen Auftragswesen für die Zeit ab 1. Januar 2000 vom 20. Dezember 1999 (SächsABl. 2000 S. 77)
- 2.
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift über die Einführung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) vom 19. Februar 2003 (SächsABl. S. 307)
- 3.
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Vergütung von Tätigkeiten im Zulassungs- und Prüfungsverfahren bei der Prüfung zum Wirtschaftsprüfer und zum vereidigten Buchprüfer vom 4. Juli 2001 (unveröffentlicht)
- 4.
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zum Vollzug der Preisangabenverordnung (PAngV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2000 (BGBl. I. S. 1244) vom 28. Mai 2002 (SächsABl. S. 666)
- 5.
- Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte aus mittel- und osteuropäischen Staaten sowie aus dynamischen Entwicklungsländern (FRL zu Weiterbildungsmaßnahmen für Führungskräfte aus MOE und DEL) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Juni 2003 (SächsABl. S. 610)
- 6.
- Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Gewährung von Zuwendungen für den Schutz der Innovationen im Freistaat Sachsen (Patentförderung) vom 7. Februar 2001 (SächsABl. S. 246)
- 7.
- Ausbildungsplatzprogramm Ost 1999 (RL-Nr. 07170) vom 27. Oktober 1999 (SächsABl. S. 952)
- 8.
- Externes Ausbildungsmanagement (RL-Nr. 07180) vom 22. März 2000 (SächsABl. S. 304)
- 9.
- Gemeinsamer Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Zusammenarbeit der Naturschutz- und Bergbehörden vom 5. April 2000 (SächsABl. 2001 S. 19)
III.
Berichtigung von Verwaltungsvorschriften
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die geltenden Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 11. März 2004 (SächsABl. S. S447) wird wie folgt berichtigt:
In der Anlage lautet die laufende Nummer 9.21 wie folgt:
„Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße vom 25. September 2002 (SächsABl. S. 1094)“
IV.
In-Kraft-Treten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Dresden, den 8. Dezember 2004
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Christoph Habermann
Staatssekretär