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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Verlängerung der Geltungsdauer der Bekanntmachung über die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Verlängerung der Geltungsdauer der Bekanntmachung über die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen vom 2. November 2002 (SächsABl. S. 1189)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
zur Verlängerung der Geltungsdauer der Bekanntmachung
über die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen

Vom 2. November 2002

I.

Die Geltungsdauer der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen (Hochschulabschlüsse, Abschlüsse an Kunst- und Musikhochschulen, Abschlüsse an kirchlichen Ausbildungseinrichtungen, Fach- und Ingenieurschulabschlüsse) vom 30. Januar 1992 (SächsABl. SDr. S. S2), verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 1997 (SächsABl. S. 1268), wird gemäß § 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 des Sächsischen Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlaß allgemeiner Verwaltungsvorschriften (Sächsisches Verwaltungsvorschriftengesetz – SächsVwVorG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 934) bis zum 31. Dezember 2007 verlängert.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. Dezember 2002 in Kraft.

Dresden, den 2. November 2002

Der Staatsminister
für Wissenschaft und Kunst
Dr. Matthias Rößler

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2002 Nr. 48, S. 1189

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 31. Dezember 2002

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2005