Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Richtlinien zur Mittelstandsförderung – Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit

Vom 15. Dezember 2009

I.

Die Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Mittelstandsförderung – Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit vom 16. Januar 2009 (SächsABl. S. 259) werden wie folgt geändert:

1.
Teil A Ziffer III Nr. 4 Buchst. b wird wie folgt gefasst:
„Übergangsunterstützung für den ehemaligen Regierungsbezirk Leipzig in den Grenzen vom 31. Juli 2008 Der ehemalige Regierungsbezirk Leipzig in den Grenzen vom 31. Juli 2008 ist eine Region, für die Regelungen zur Übergangsunterstützung zur Anwendung kommen.“
2.
In der Fußnote 3 (Teil A Ziffer II zweiter Absatz) wird die Angabe „Artikel 2 Nr. 31“ durch die Angabe „Artikel 1 Abs. 7“ ersetzt.
3.
Die Fußnote 17 (Teil B Ziffer I Nr. 2.2 zweiter Absatz, dritter Anstrich) wird wie folgt gefasst: „(aufgehoben)“

II.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 15. Dezember 2009

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sven Morlok