Erste Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Sächsischen Umzugskostengesetzes

Vom 25. Juli 2012

I.
Änderung von Anlagen 

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Umzugskostengesetzes (VwV-SächsUKG) vom 8. November 2001 (SächsABl. S. 1221), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 19. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1702), wird wie folgt geändert:

Die Anlagen 1, 2 und 13 zur VwV-SächsUKG erhalten die aus dem Anhang ersichtlichen Fassungen.

II.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 25. Juli 2012

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Hansjörg König
Staatssekretär

Anhang