Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Aufteilung der Schlüsselmassen nach § 4 des Finanzausgleichsgesetzes
im Jahr 2000
Vom 11. Mai 2000
Auf Grund von § 32 Abs. 9 des Gesetzes über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen (Finanzausgleichsgesetz – FAG)vom 8. Dezember 1998 (SächsGVBl. S. 653), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. März 2000 (SächsGVBl. S. 126) geändert worden ist, wird im Benehmen mit dem Staatsministerium des Innern sowie nach Anhörung des Beirates für kommunalen Finanzausgleich gemäß § 35 Abs. 2 FAG verordnet:
§ 1
Grundsatz
Die Aufteilung der Gesamtschlüsselmasse auf den kreisangehörigen Raum und den kreisfreien Raum erfolgt nach der Grundlage des zum 1. Januar 2000 geltenden Gebietsstandes nach § 4 Abs. 1 bis 5 FAG.
§ 2
Allgemeine Schlüsselzuweisungen
Die für allgemeine Schlüsselzuweisungen nach §§ 5 bis 14 FAG zur Verfügung stehende Schlüsselmasse beträgt 5 153 978 300 DM. Sie wird wie folgt aufgeteilt:
lfd. Nr. | Schlüsselzuweisung an | Betrag |
---|---|---|
1. | Schlüsselzuweisungen an kreisangehörige Gemeinden
(§§ 6 bis 9 FAG) |
1 690 224 800 DM, |
2. | Schlüsselzuweisungen an Kreisfreie Städte (§ 10 FAG) | 2 187 964 300 DM, |
3. | Schlüsselzuweisungen an Landkreise (§§ 11 bis 14 FAG) | 1 275 789 200 DM. |
§ 3
Zweckgebundene investive Schlüsselzuweisungen
Die für zweckgebundene investive Schlüsselzuweisungen nach § 16 FAG zur Verfügung stehende Schlüsselmasse beträgt 418 819 700 DM. Sie wird gemäß § 4 Abs. 6 Satz 2 FAG wie folgt aufgeteilt:
Lfd. Nr. | investive Schlüsselzuweisung an | Betrag |
---|---|---|
1. | investive Schlüsselzuweisungen an kreisangehörige Gemeinden | 157 419 300 DM, |
2. | investive Schlüsselzuweisungen an Kreisfreie Städte | 189 999 300 DM, |
3. | investive Schlüsselzuweisungen an Landkreise | 71 401 100 DM. |
§ 4
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Aufteilung der Schlüsselmassen nach § 4 des Finanzausgleichsgesetzes infolge des Gebietswechsels kreisangehöriger Gemeinden zu den Kreisfreien Städten im Jahr 1999 (SächsGVBl. S. 290) außer Kraft.
Dresden, den 11. Mai 2000
Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Milbradt