Richtlinie
zur Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung der Aus- und Weiterbildung im land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich (Berufsbildungsförderungsrichtlinie)
RL-Nr.: 61/2003

Vom 28. November 2003

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung der Aus- und Weiterbildung im land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich vom 14. Januar 2003 (SächsABl. S. 158) wird wie folgt geändert:

In Nummer 10 wird die Angabe „31. Dezember 2003“ durch die Angabe „31. Juli 2004“ ersetzt.

Dresden, den 28. November 2003

Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft
Kuhl
Amtschef