Berichtigung

der Richtlinie über die Änderung von Richtlinien
des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft

Vom 16. Juni 2003

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Änderung von Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 10. April 2003 (SächsABl. S. 509) wird wie folgt berichtigt:

Ziffer I Nr. 2 lautet wie folgt:
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der naturnahen Waldbewirtschaftung und der Forstwirtschaft RL-Nr.: 52/00 vom 20. Dezember 2000 (SächsABl. 2001 S. 63, 2002 S. 428) wird wie folgt geändert:
In Nummer 30.1 sind die Absätze 4 und 5 zu streichen.

Dresden, den 16. Juni 2003

Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft
Jansen
Ministerialdirigent