Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der VwV Anordnungsbefugnisse SMF

Vom 10. Februar 2010

I.

Abschnitt B der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über Anordnungsbefugnisse für Dienst- und Fortbildungsreisen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen (VwV Anordnungsbefugnisse SMF) vom 4. September 2009 (MBl. SMF S. 102), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2454), wird wie folgt geändert:

1.
Nach Ziffer I wird folgende neue Ziffer II eingefügt:
 
„II. Ausnahmen:
 
Fortbildungsreisen des Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Chemnitz, des Präsidenten des Landesamtes für Finanzen, der Geschäftsführer des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement und des Staatsbetriebes Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen sowie des Leiters des Landesrechenzentrums Steuern des Staatsbetriebes Sächsische Informatik Dienste mit einer Dauer von bis zu einem Tag gelten als angeordnet. Die Anerkennung triftiger Gründe für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges ist hiermit nicht verbunden“.
2.
Die bisherige Ziffer II wird die neue Ziffer III.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 10. Februar 2010

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Dr.Wolfgang Voß
Staatssekretär