Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Aufhebung der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über Benutzungsgebühren und Auslagen für wirtschaftliche Leistungen der Polizei des Freistaates Sachsen

Vom 16. März 2011

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Verordnung über Benutzungsgebühren und Auslagen für wirtschaftliche Leistungen der Polizei des Freistaates Sachsen (VwV-PolBGVO) vom 9. April 1997 (SächsABl. S. 488), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2400), wird aufgehoben.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 16. März 2011

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr