Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Kultus und Sport
zur Neuregelung der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Vom 13. Juli 2011

Es wird verordnet aufgrund von

1.
§ 2 Abs. 3 Satz 5 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 395),
2.
§ 18 Abs. 3 Satz 2 SächsKitaG im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und dem Staatsministerium des Innern:

Artikel 1
Änderung der Sächsischen Kindertagesstätten-Zuschuss- und Erstattungsverordnung

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen außerhalb der Bedarfsplanung nach § 14 Abs. 5 SächsKitaG und über die kommunale Erstattung nach § 17 Abs. 3 SächsKitaG (Sächsische Kindertagesstätten-Zuschuss- und Erstattungsverordnung – SächsKitaZEVO) vom 20. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 243) wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden nach dem Wort „Kultus“ die Wörter „und Sport“ eingefügt.
2.
§ 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
Absatz 4 wird aufgehoben.
 
b)
Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4 und wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Satz 1 wird die Angabe „nach den Absätzen 1 bis 3“ gestrichen.
 
 
bb)
Satz 2 wird gestrichen.
 
c)
Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 5.
3.
§ 3 wird aufgehoben.

Artikel 2
Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport
zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
(Sächsische Kindertageseinrichtungen-Finanzierungsverordnung – SächsKitaFinVO)

Artikel 3
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Artikel 1 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am ersten Tage des auf die Verkündung dieser Verordnung folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Schulvorbereitung in Kindertageseinrichtungen (Sächsische Schulvorbereitungsverordnung – SächsSchulvorbVO) vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 235) und die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über den Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen außerhalb der Bedarfsplanung nach § 14 Abs. 5 SächsKitaG und über die kommunale Erstattung nach § 17 Abs. 3 SächsKitaG (Sächsische Kindertagesstätten-Zuschuss- und Erstattungsverordnung – SächsKitaZEVO) vom 20. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 243), geändert durch Artikel 1 dieser Verordnung, außer Kraft.

Dresden, den 13. Juli 2011

Der Staatsminister für Kultus und Sport
Prof. Dr. Roland Wöller

Änderungsvorschriften