Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Abkommen

Vom 5. Februar 1997

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Abkommens bekannt:
Das Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten vom 30. Juni 1994 (SächsGVBl. 1995 S. 357) ist gemäß Artikel 8 Abs. 1 des Abkommens mit Wirkung vom 1. Januar 1997 in Kraft getreten.

Dresden, den 5. Februar 1997

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

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