Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger

Vom 24. Mai 2012

I.
Zweck der Regelung

Zweck dieser Verwaltungsvorschrift ist, die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) vom 24. August 2010 (SächsABl. SDr. S. S 115), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 10. Januar 2012 (SächsABl. S. 157), den tatsächlichen Bedürfnissen anzupassen.

II.
Änderung der Frist

Für die RL-KStB gilt, dass ein bereits erfolgter Vorhabensbeginn vor Bewilligung nicht förderschädlich ist, wenn ein Antrag auf Förderung bis zum 31. Dezember 2012 gestellt wird. Durch diese Regelung wird Nummer 19.1 RL-KStB geändert. Alle sonstigen Fördervoraussetzungen bleiben von dieser Änderung unberührt.

III.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft.

Dresden, den 24. Mai 2012

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sven Morlok