Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Hier: „Berufsbegleitende Qualifizierungen im Bereich Denkmalpflege“
Vom 22. Oktober 2004
Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Punkt A der „ „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Maßnahmen“ “ vom 12. Juli 2001 (SächsABl. S. 810) Berufsbegleitende Qualifizierungen im Bereich Denkmalpflege. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen. Zuschussfähig sind nur Kosten, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung ist nachrangig zur nationalen Förderung.
Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden Anpassungsqualifizierungen von in der Denkmalpflege tätigen Handwerkern und Architekten, Bauingenieuren, Kunsthistorikern, Ingenieuren mit fachlichem Bezug zur Denkmalpflege und anderen in der Denkmalpflege Tätigen.
Die Lehrgänge beziehungsweise Seminare haben den wissenschaftlich-fachlichen Ansprüchen der Lehre der Denkmalpflege zu entsprechen.
Förderziele:
Ziel der Förderung ist die Sicherung und Entwicklung der Humanressourcen durch bedarfsgerechte Qualifizierung zur Erhöhung der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten.
Zielgruppe:
Beschäftigte aus Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU
2 ) sowie Unternehmer und selbständige Personen (KMU) mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen.
(Handwerker mit abgeschlossener Berufsausbildung, Architekten, Bauingenieure, Kunsthistoriker, Ingenieure mit fachlichem Bezug zur Denkmalpflege und andere in der Denkmalpflege Tätige mit abgeschlossenem Fachhochschul- oder Hochschulstudium)
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger einschließlich Unternehmen (natürliche Personen oder Personenvereinigungen oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen sein.
Antragsverfahren:
Vor der Einreichung von formgebundenen Anträgen sollen für berufsbegleitende Qualifizierungsprojekte im Bereich Denkmalpflege Projektvorschläge eingereicht werden. Die Einreichung von Projektvorschlägen ist nicht an Termine gebunden. Der formgebundene Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Förderwürdigkeit des Projektvorschlages bestätigt worden ist.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: 0351/4910-4930
Fax: 0351/4910-1015.
Die Antragstellung ist an folgende Stichtage gebunden:
31. Januar 2005, 30. Juni 2005, 31. Dezember 2005, 30. Juni 2006, 31. Oktober 2006.
Vor Antragstellung wird gebeten, sich in dem genannten Internet-Portal über Beratungsmöglichkeiten, nähere Fördermodalitäten und einzureichende Unterlagen, (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger, Projektvorschläge) zu informieren und eine nähere Beratung in Anspruch zu nehmen.
Auswahlverfahren:
Es wird aus den bis zum jeweiligen Stichtag eingereichten förderfähigen und förderwürdigen Anträgen ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung dafür eingesetzter Gremien nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der Projekte sind:
- Mittel- bis langfristiger Bedarf des Marktes (Notwendigkeitskriterium);
- Grad des wissenschaftlich-fachlichen Anspruchs der Lehrgänge beziehungsweise Seminare;
- Nachweis eines wirtschaftlichen Verhältnisses der Lehrgänge beziehungsweise Seminare.
Die Reihenfolge der aufgeführten Kriterien stellt die Gewichtung dar.
Mit dieser Aufforderung zur Antragstellung ist keine Förderzusage verbunden. Die SAB entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Dresden, den 22. Oktober 2004
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schröder
Referatsleiterin
Sächsisches Staatsministerium
des Innern
Runck
Referatsleiter