Bekanntmachung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Änderung der Bekanntmachung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vom 5. Mai 1997

Die Bekanntmachung der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 24. August 1993 (SächsABl. S. 1076), zuletzt geändert durch Bekanntmachung der Sächsischen Staatsregierung vom 22. November 1995 (SächsABl. I996 S. 54), wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 1.8 wird aufgehoben.
2.
Die Nummern 1.9 bis 22 werden 1.8 bis 21.
3.
In Nummer Vl.5 Buchst. e ist der Punkt am Ende durch ein Semikolon zu ersetzen.
Anschließend ist folgende Nummer VI.6 neu einzufügen:
 
„6.
Angelegenheiten der Sorben.“
4.
Nummer VII.10 wird wie folgt neu gefaßt:
„Fragen der Telematik, soweit nicht die Staatskanzlei oder ein anderes Staatsministerium zuständig ist;“.
5.
Die bisherigen Nummern VII.10 bis 19 werden VII.11 bis 20.

Die Änderungen zu Nummer 1.1 bis 3 gelten seit dem 1. Januar 1997, im übrigen seit dem 13. August 1996.

Dresden, den 5. Mai I997

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf