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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Beschluß der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vollzitat: Beschluß der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 17. November 1998 (SächsABl. S. 874)

Beschluß
der Sächsischen Staatsregierung
über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vom 17. November 1998

Die Sächsische Staatsregierung hat mit Kabinettsbeschluß vom 10. November 1998 die nachfolgende Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien beschlossen:

I.
Sächsische Staatskanzlei

1.
grundsätzliche Fragen der Bundes- und Landesverfassung im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten nach Artikel 63 Abs. 1 der Verfassung, Prüfung beschlossener Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit im Rahmen der Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten nach Artikel 76 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung;
2.
Unterstützung des Ministerpräsidenten bei der Bestimmung der Richtlinien der Politik, Ressortkoordinierung;
3.
grundsätzliche Fragen des Staatsgebietes und seiner Einteilung;
4.
Staatswappen, Beflaggungswesen, Ordensangelegenheiten;
5.
Gnadensachen, soweit der Ministerpräsident zuständig ist;
6.
Gleichstellung von Frau und Mann;
7.
Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Sächsisches Amtsblatt, Sächsisches Ausschreibungsblatt;
8.
Normprüfungsausschuß (in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und dem Sächsischen Staatsministerium des Innern);
9.
Koordinierung des Vollzugs des Verwaltungsvorschriftengesetzes;
10.
Landespersonalausschuss;
11.
Protokollangelegenheiten, Konsulatswesen;
12.
Filmförderung, soweit nicht das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig ist (VI. Nr. 8), Rundfunkwesen, Informationsgesellschaft, sonstige Medien;
13.
allgemeine Beziehungen zum Bund und zu den anderen Ländern;
14.
grundsätzliche Fragen der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union, Koordinierung der Europapolitik der Staatsregierung;
15.
Koordinierung der regionalen Partnerschaften und der internationalen Beziehungen;
16.
Verkehr mit dem Landtag;
17.
allgemeine Fragen der Staatsverwaltung sowie der Organisation und des Aufgabenkreises der Behörden, Verwaltungsstruktur;
18.
Koordinierung der Förderpolitik der Staatsregierung, Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank;
19.
Koordinierung der Planungen und der planungsrelevanten Statistik des Freistaates;
20.
Grundsatzfragen sowie Koordinierung von Planung und Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik in der Staatsverwaltung, InfoHighway Landesverwaltung;
21.
Koordinierung der Hilfe für Mittel- und Osteuropa und GUS-Staaten;
22.
Koordinierung und Abstimmung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den Regierungen der Nachbarstaaten einschließlich Unterstützung der Arbeit der Euro-Regionen;
23.
Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund mit Sachsenbüro Brüssel.

II.
Sächsisches Staatsministerium des Innern

Zum Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern gehören alle Geschäfte der Staatsverwaltung, für die nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist, insbesondere:

1.
allgemeines Beamtenrecht (ohne Besoldungs- und Versorgungsrecht), Personalvertretungsrecht, Disziplinarrecht, Ausbildung und Fortbildung;
2.
Statistik;
3.
Aufbau- und Ablauforganisation der Staatsverwaltung (soweit nicht die Sächsische Staatskanzlei zuständig ist, vergleiche I. Nr. 17);
4.
Staatsgebiet und Landeseinteilung, Wahlen und Abstimmungen;
5.
allgemeines Verwaltungsrecht, allgemeine Fragen des Staatshaftungs- und Regreßrechts (soweit nicht das Sächsische Staatsministerium der Justiz zuständig ist);
6.
Normprüfungsausschuß (in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und der Sächsischen Staatskanzlei);
7.
Kommunalwesen (einschließlich Besoldung);
8.
Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen;
9.
öffentliche Sicherheit und Ordnung;
10.
Katastrophenschutz;
11.
Angelegenheiten der Streitkräfte, soweit nicht das Staatsministerium der Finanzen (vergleiche III. Nr. 8) zuständig ist, Koordinierung der zivilen Verteidigung, Wehrangelegenheiten, zivil-militärische Zusammenarbeit, Zivildienst;
12.
Feuerwehrwesen, Brandschutz, Schornsteinfegerwesen ;
13.
Rettungsdienst;
14.
Datenschutz;
15.
Vermessungswesen;
16.
Denkmalschutz und Denkmalpflege (soweit nicht das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig ist, vergleiche VI. Nr. 10);
17.
Angelegenheiten der Vertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler, Eingliederungshilfe nach dem Garantiefonds;
18.
Angelegenheiten und Recht der Ausländer;
19.
Verfassungsschutz;
20.
Archivwesen;
21.
Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen einschließlich Bauaufsicht, Wohngeld, Architektenrecht, Rechtsaufsicht über die Architektenkammer.

III.
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

1.
Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrecht einschließlich Reise- und Umzugskostenrecht, Beihilferecht;
2.
Allgemeine Finanzpolitik und öffentliche Finanzwirtschaft;
3.
Haushaltswesen sowie Flexibilisierung des Haushaltsrechts einschließlich Budgetierung sowie grundsätzliche Fragen des Förderwesens, insbesondere Fragen des Zuwendungsrechtes, sowie haushaltsrechtliche Fragen zur Förderpolitik und zur Veranschlagung von Förderprogrammen, Kassen- und Rechnungswesen einschließlich Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzplanung;
4.
Finanzbeziehungen zu Bund, Ländern und Gemeinden;
5.
Abschluß von Rahmenverträgen für den Freistaat Sachsen;
6.
Lastenausgleich und Entschädigung daraus;
7.
Vermögen und Schulden
 
a)
staatliche Liegenschaften (ohne Staatswaldvermögen),
 
b)
staatliche Unternehmen und Beteiligungen,
 
c)
Staatschuldenverwaltung,
 
d)
Kreditfragen,
 
e)
staatliche Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen,
 
f)
Behördenunterbringung,
 
g)
Wohnungsfürsorge für Bedienstete des Freistaates Sachsen;
8.
Verteidigungslasten und Liegenschaftsfragen der Streitkräfte;
9.
Steuerwesen und Steuerverwaltung, Landes-, Gemeinde- und Bundessteuern, Kosten- und Gebührenwesen, Steuerberatungswesen;
10.
Geld- und Kreditwesen einschließlich Sparkassenwesen;
11.
Staatshochbau
 
a)
allgemeiner Landesbau,
 
b)
Realisierung des Hochschulbaus,
 
c)
Baumaßnahmen des Bundes,
 
d)
Baumaßnahmen Dritter,
 
e)
Mitwirkung bei Zuwendungsbaumaßnahmen;
12.
Zusammenarbeit mit der TLG Treuhandliegenschaftsgesellschaft mbH;
13.
Zusammenarbeit mit der BVS-Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, soweit Angelegenheiten des Geschäftsbereiches betroffen sind.

IV.
Sächsisches Staatsministerium der Justiz

1.
sämtliche Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich der
 
a)
ordentlichen Gerichtsbarkeit,
 
b)
Verwaltungsgerichtsbarkeit,
 
c)
Finanzgerichtsbarkeit,
 
d)
Sozialgerichtsbarkeit,
 
e)
Arbeitsgerichtsbarkeit,
 
f)
Disziplinargerichtsbarkeit und
 
g)
Staatsanwaltschaft;
2.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare;
3.
Grundbuchwesen;
4.
Bundes- und Landesverfassung;
5.
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen;
6.
Vertretung des Freistaates Sachsen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof;
7.
Grundsatzfragen des Staatskirchenrechtes und grundlegende vertragliche Beziehungen des Staates zu den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechtes;
8.
Bearbeitung zwischenstaatlicher Angelegenheiten der Rechtspflege;
9.
Ausarbeitung von Gesetzentwürfen, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind, rechtliche Begutachtung von Gesetzentwürfen, insbesondere Angelegenheiten des Normprüfungsausschusses (Führung des Vorsitzes, Zusammenarbeit mit der Sächsischen Staatskanzlei und dem Sächsischen Staatsministerium des Innern);
10.
Rechtsbereinigung;
11.
Bereinigung von SED-Unrecht, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind;
12.
Rechtsfragen hinsichtlich der Tätigkeit des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit;
13.
Angelegenheiten der Volksgesetzgebung;
14.
sämtliche Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich
 
a)
des Justizvollzugs,
 
b)
der Bewährungshilfe und
 
c)
der Gerichtshilfe;
15.
Gnadensachen (soweit nicht die Sächsische Staatskanzlei oder andere Ressorts zuständig sind, vergleiche I. Nr. 5);
16.
Prüfung und Ausbildung des juristischen Nachwuchses und der Anwärter für die Laufbahnen der in Nummer 1genannten Gerichtsbarkeiten und der in Nummer 14 genannten Dienststellen, Fortbildung der Justizbediensteten;
17.
Schulen im Bereich der Rechtspflege und des Strafvollzuges.

V.
Sächsisches Staatsministerium für Kultus

1.
Angelegenheiten von Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften, soweit nicht das Sächsische Staatsministerium der Justiz zuständig ist, insbesondere Religionsunterricht und Jugendsekten;
2.
Schulische Bildung und Erziehung, insbesondere
 
a)
allgemeinbildende Schulen,
 
b)
Förderschulen,
 
c)
berufsbildende Schulen,
 
d)
Schulen des zweiten Bildungsweges,
 
e)
Schulen in freier Trägerschaft, soweit nicht das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Familie zuständig ist (vergleiche VIII. Nr. 7 und 8),
 
f)
Bildungsplanung, Bildungsinformation und Bildungsberatung,
 
g)
Lehreraus- und -fortbildung einschließlich der zuständigen Fachseminare, des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung und der Sächsischen Akademie für Lehrerfortbildung,
 
h)
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Lehrerausbildung und Durchführung der Lehramtsprüfungen,
 
i)
Anerkennung und Bewertung ausländischer Schulabschlüsse,
 
j)
Feststellung der Gleichwertigkeit von inländischen Bildungsabschlüssen, soweit nicht das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig ist (vergleiche VI. Nr. 1k),
 
k)
Prüfung und Anerkennung von Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer,
 
l)
Förderung der deutschen Sprache im Ausland einschließlich der Frage der Lehrerentsendung,
 
m)
überregionale und internationale kulturelle Angelegenheiten,
 
n)
schulische Angelegenheiten der Sorben;
3.
Weiterbildung;
4.
Landeszentrale für politische Bildung;
5.
Angelegenheiten des Sports;
6.
verbandliche und nichtverbandliche (offene) Jugendarbeit im Sinne der §§ 11 und 12 KJHG, Schuljugendarbeit, Schultheater;
7.
Heimatpflege, Laienmusik;
8.
Musikschulen;
9.
sonstige Angelegenheiten im Bereich von Kultus, soweit nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist.

VI.
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

1.
Hochschulen , insbesondere
 
a)
Universitäten einschließlich Universitätskliniken,
 
b)
Fachhochschulen,
 
c)
Kunsthochschulen,
 
d)
Fernstudium und wissenschaftliche Weiterbildung,
 
e)
Hochschulplanung,
 
f)
vorbereitende Planung des Hochschulbaus,
 
g)
Zulassungs- und Kapazitätsangelegenheiten,
 
h)
Studien- und Prüfungsordnungen,
 
i)
studentische Angelegenheiten, Information und Beratung, Studentenwerke,
 
j)
überregionale und internationale Angelegenheiten,
 
k)
Anerkennung und Bewertung ausländischer und inländischer Hochschulabschlüsse sowie Gleichwertigkeitsfeststellung und Nachdiplomierung inländischer Bildungsabschlüsse im Hochschulbereich, die bis zum 31. Dezember 1993 erworben wurden (mit Ausnahme pädagogischer, juristischer und medizinischer Abschlüsse);
2.
Ausbildungsförderung an Schulen und Hochschulen;
3.
Berufsakademie Sachsen;
4.
Grundlagenforschung;
5.
wissenschaftliche, institutionell geförderte Einrichtungen außerhalb des Hochschulbereiches (insbesondere Forschungseinrichtungen der Hermann von Helmholtz Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren - HGF, Institute der Blauen Liste, Einrichtungen der Fraunhofer Gesellschaft - FhG und Max Planck Gesellschaft - MPG), Forschungszentren an Fachhochschulen;
6.
Forschungsförderung und Wissenstransfer der Hochschulen sowie der unter Nummer 4 genannten Einrichtungen (für die Zuständigkeit für Technologietransfer vergleiche VII. Nr. 14);
7.
öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken;
8.
Förderung der staatlichen Theater, Orchester, Museen und Sammlungen;
9.
allgemeine Kunst- und Kulturförderung (unter anderem Musik, Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Literatur, Film und Video), Förderung der Kulturpflege der Kulturräume gemäß § 6 Abs. 2 SächsKRG;
10.
Fachbehörden für alle Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (Landesamt für Denkmalpflege und Landes amt für Archäologie mit dem Landesmuseum für Vorgeschichte);
11.
Angelegenheiten der Sorben.

VII.
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit

1.
öffentliches Auftragswesen, grundsätzliche Angelegenheiten der VOL und VOF;
2.
offene Vermögensfragen;
3.
Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsordnung, Wirtschaftsrecht;
4.
Industrie, Handwerk, Handel, Freie Berufe, Dienstleistungen, Gewerbe, Aufsicht über die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern, Angelegenheiten der Wirtschaftsprüfer, Genossenschaftswesen, Ingenieurgesetz, Aufsicht über die Ingenieurkammer;
5.
Außenwirtschaft, Messen und Ausstellungen;
6.
Zusammenarbeit mit der BVS-Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben und der BMGB-Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH;
7.
Zusammenarbeit mit der TLG Treuhandliegenschaftsgesellschaft mbH, soweit Angelegenheiten des Geschäftsbereichs betroffen sind;
8.
Zusammenarbeit mit der Stiftung Innovation und Arbeit Sachsen;
9.
Preise, Wettbewerb, Kartelle, Verbraucherfragen;
10.
Börsenwesen, Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung);
11.
Fremdenverkehr, Freizeit und Erholung, Kurorte und Heilbäder (mit Ausnahme der staatlichen Bäder);
12.
Wirtschaftsförderung, regionale und Sektorale Strukturentwicklung;
13.
Technologiepolitik;
14.
Technologieförderung, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Technologiezentren;
15.
Bio- und Gentechnologie, soweit nicht ein anderes Staatsministerium betroffen ist;
16.
Telematik und Multimedia (soweit nicht die Staatskanzlei oder ein anderes Staatsministerium zuständig ist), Post und Telekommunikation ;
17.
Energiewirtschaft, Energieaufsicht, Bergbau, Bergbausanierung und Bergaufsicht, Rohstofferkundung und Standortplanung;
18.
Beschäftigung und Arbeitsmarkt;
19.
Arbeitsrecht, Betriebsverfassung und Unternehmensverfassung, Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen, Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand;
20.
berufliche Bildung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, berufliche Umschulung;
21.
Meß-, Eich- und technisches Prüfwesen;
22.
Sozialer Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Technischer Arbeitsschutz, Sicherheitstechnik und Gerätesicherheit (überwachungsbedürftige Anlagen), Sprengstoffrecht, Gefahrstoffrecht (mit Ausnahme der Belange des Umweltschutzes), Strahlenschutz im Geltungsbereich der Röntgenverordnung, aktive Medizinprodukte;
23.
Verkehrswesen, insbesondere Verkehrspolitik, Landesverkehrsplanung, Straßenverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Luftverkehr einschließlich Luftaufsicht, Eisenbahnen, Binnenschifffahrt, Fahrzeugtechnik und neue Verkehrstechnologien, Verkehrssicherheit (soweit nicht Aufgabe der Polizei);
24.
Straßenbauverwaltung (Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen), technische Verwaltung der Kreisstraßen, Straßen recht, Grundsatzfragen des Straßenwesens, Förderung des kommunalen Straßenbaues.

VIII.
Sächsisches Staatsministerium
für Soziales, Gesundheit und Familie

1.
Sozialstruktur und Sozialplanung;
2.
Sozialversicherung, Aufsicht über Träger der Sozialversicherung, ihre Verbände und die von ihnen betriebenen Einrichtungen, Berufsbildung in der Sozialversicherung nach dem Berufsbildungsgesetz, soziale Entschädigung, Kriegsopferfürsorge;
3.
Bereinigung von SED-Unrecht (Durchführung der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung);
4.
Familienpolitik, Erziehungsgeld, Kinder- und Jugendhilfe (mit Ausnahme §§ 11 und 12 KJHG) inklusive Kindertageseinrichtungen sowie angrenzende Rechtsbereiche, Unterhaltsvorschuß, Unterhaltssicherung;
5.
Wohlfahrtspflege, Sozialhilfe, Sammlungswesen;
6.
Behindertenrecht, Rehabilitation Behinderter, Seniorenpolitik, Altenhilfe;
7.
soziale und sozialpflegerische Berufe einschließlich der Fachschulen in freier Trägerschaft für die Ausbildung in der Altenpflege und Heilerziehungspflege;
8.
Gesundheitswesen, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Krankenhausplanung und -finanzierung einschließlich des Pflegesatzwesens, Apotheken- und Arzneimittelwesen sowie Angelegenheiten der inaktiven Medizinprodukte, gesundheitlicher Umweltschutz, Recht der Heil berufe, Recht der Gesundheitsfachberufe einschließlich der zugehörigen Berufsfachschulen in freier Trägerschaft, die nicht in der Trägerschaft von Krankenhäusern sind;
9.
gesundheitlicher Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung;
10.
Veterinärwesen mit Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsschutz, Tierarzneimittelwesen und Tierschutz;
11.
Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen; Gräber von Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft, verwaiste jüdische Friedhöfe.

IX.
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

1.
Grundsatzfragen der Agrar-, Forst- und Umweltpolitik,
- überregionale und internationale Angelegenheiten;
2.
Agrar- und Umweltrecht, Umweltinformation, Umweltbildung;
3.
Landesentwicklung, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Fachplanungen, Raumbeobachtung;
4.
angewandte Agrar-, Forst-, Jagd- und Umweltforschung;
5.
Gewässerbewirtschaftung, Gewässerschutz, oberirdische Gewässer, Grundwasser, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Wasserbau;
6.
Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Altlasten;
7.
geowissenschaftliche und bodenkundliche Landesaufnahme einschließlich Risikoabschätzungen, Bodeninformationssysteme;
8.
Immissionsschutz, technischer Umweltschutz, Klimaschutz;
9.
Sicherheit in der Kerntechnik, Aufsicht nach dem Atomgesetz, Umweltradioaktivität, Strahlenschutz, soweit nicht ein anderes Ministerium zuständig ist;
10.
landwirtschaftliche und umweltpolitische Belange der Bio und Gentechnologie; Gesetzesvollzug in der Bio- und Gentechnologie;
11.
Gefahrstoffrecht (mit Ausnahme der Belange des Arbeitsschutzes), Anmeldung neuer und Prüfung alter Stoffe;
12.
Naturschutz und Landschaftspflege, Biotop- und Artenschutz;
13.
Landschaftsökologie und Landschaftsplanung, Landeskultur, Entwicklung des ländlichen Raumes, Dorfentwicklung, ländliche Neuordnung, landwirtschaftliche Meliorationen und Wegebau im ländlichen Raum;
14.
Agrarstruktur, Agrarförderung einschließlich Ausgleichsleistungen, landwirtschaftlicher Grundstücks- und Pachtverkehr;
15.
Ernährungswirtschaft
 
a)
Ernährungssicherstellung,
 
b)
Verbraucheraufklärung,
 
c)
Ernährungsberatung,
 
d)
Ernährungsnotfallvorsorge,
 
e)
Hauswirtschaft;
16.
landwirtschaftliche und gärtnerische Erzeugung ein schließlich umweltgerechter Landwirtschaft und Gartenbau, Freizeitgartenbau und nicht erwerbsmäßige Landbewirtschaftung, Fischerei, agrarproduktionsbezogener Ressourcenschutz, Nachwachsende Rohstoffe, Weinbau;
17.
Vermarktung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Erzeugnisse, Agrarmarktstruktur, Absatzförderung;
18.
fachbezogene Angelegenheiten des Agrarsozialwesens, Aus und Fortbildung in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft, Weiterbildung im ländlichen Raum, land- und hauswirtschaftliches Fachschulwesen;
19.
Forstwirtschaft, Waldökologie, Bewirtschaftung des Staatswaldes, Betreuung und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes, Verwaltung des Staatswaldvermögens, forstwirtschaftlicher Grundstückverkehr (in Abstimmung mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen), Holzmarkt, Jagdwesen, Aus- und Fortbildung für forstwirtschaftliche Berufe;
20.
Fachaufsicht über die staatlichen Domänen und den staatlichen landwirtschaftlichen Streubesitz;
21.
Angelegenheiten vereinigungsbedingter Sonderaufgaben, soweit es den eigenen Geschäftsbereich betrifft.

Die vorstehende Abgrenzung der Geschäftsbereiche tritt am 10. November 1998 in Kraft. Gleichzeitig treten die Bekanntmachung vom 21. Dezember 1995 (SächsABl. 1996 S. 55), die Berichtigung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1996 (SächsABl. S. 426) sowie die Bekanntmachung zur Änderung vom 5. Mai 1997 (SächsABl. S. 528) außer Kraft.

Dresden, den 17. November 1998

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1998 Nr. 50, S. 874
    Fsn-Nr.: 111

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 10. November 1998

    Fassung gültig bis: 2. Dezember 1999