Berichtigung der Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
zur Neufassung der Bekanntmachung der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vom 26. Februar 1996

Die Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei der Neufassung der Bekanntmachung der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 21. Dezember 1995 (SächsABl. 1996 S. 55) wird wie folgt berichtigt:

1.
In Nummer 1.8 werden die Worte „und Informationsbüro Sachsen bei den Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union“ durch die Worte „mit Sachsenbüro Brüssel“ ersetzt.
2.
In Nummer 1.11 wird das Wort „Stadtverwaltung“ durch das Wort „Staatsverwaltung“ ersetzt.
3.
In Nummer ll.3 wird im Klammerzusatz die Ziffer „12“ durch die Ziffer „11“ ersetzt.
4.
In Nummer IX.4 werden nach dem Wort „Gesundheitswesen“ ein Komma und die Worte „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ sowie nach dem Wort „Trägerschaft“ ein Komma und die Worte „die nicht in der Trägerschaft von Krankenhäusern sind“ eingefügt.

Dresden, den 26. Februar 1996

Sächsische Staatskanzlei
Dr. Reusch
Referatsleiter