Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der RL Digitale Schulen

Vom 15. Juni 2020

I.
Änderung der RL Digitale Schulen

Die RL Digitale Schulen vom 21. Mai 2019 (SächsABl. S. 839), die durch Ziffer I der Richtlinie vom 7. Januar 2020 (SächsABl. S. 61) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385), wird wie folgt geändert:

1.
In Ziffer VI Nummer 2 wird die Angabe „30. Juni 2020“ durch die Angabe „30. September 2020“ ersetzt.
2.
Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Richtlinie ersichtliche Fassung.

II.
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft.

Dresden, den 15. Juni 2020

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

Anlage

Änderungsvorschriften