Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
zur Änderung der RL Corona-Härtefälle Kultur

Vom 29. Juni 2021

I.

Ziffer VI der RL Corona-Härtefälle Kultur vom 25. Juni 2020 (SächsABl. S. 768), die durch die Richtlinie vom 13. November 2020 (SächsABl. S. 1355) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 3 wird aufgehoben.
2.
Die Nummern 4 bis 10 werden die Nummern 3 bis 9.

II.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Unterzeichnung in Kraft.

Dresden, den 29. Juni 2021

Die Staatsministerin für Kultur und Tourismus
beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Barbara Klepsch

Änderungsvorschriften