Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
zur Festsetzung von Hochschul-Zulassungszahlen 2025/2026

Vom 5. Juni 2025

Das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus verordnet aufgrund des § 2 Absatz 1 und des § 5 Absatz 1 des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes vom 7. Juni 1993 (SächsGVBl. S. 462), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329) geändert worden ist, nach Anhörung der Hochschulen:

Artikel 1
Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften im Studienjahr 2025/2026
(Sächsische Zulassungszahlenverordnung 2025/2026 – SächsZZVO 2025/2026)

Artikel 2
Außerkrafttreten

Die Sächsische Zulassungszahlenverordnung 2024/2025 vom 29. Mai 2024 (SächsGVBl. S. 556) tritt am 15. Juli 2025 außer Kraft.

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 15. Juli 2025 in Kraft.

Dresden, den 5. Juni 2025

Der Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Sebastian Gemkow