Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Aufhebung der Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig
(Sächsische Waffenverbotszonenaufhebungsverordnung Leipzig – SächsWaffVerbZAufhVO-Lpz)

Vom 17. Juli 2025

Das Sächsische Staatsministerium des Innern verordnet aufgrund

des § 5 der Sächsischen Waffengesetzdurchführungsverordnung vom 30. August 2017 (SächsGVBl. S. 502), die zuletzt durch die Verordnung vom 22. November 2024 (SächsGVBl. S. 922) geändert worden ist und
des § 2 Absatz 1, § 32 Absatz 1, § 34 und § 39 Absatz 1 des Sächsischen Polizeibehördengesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358, 389), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 724) geändert worden ist:

§ 1
Aufhebung

Die Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig vom 4. Oktober 2018 (SächsGVBl. S. 617) wird aufgehoben.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 17. Juli 2025

Der Staatsminister des Innern
Armin Schuster

Änderungsvorschriften