Berichtigung

des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
zur Sächsischen Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen

Vom 1. April 2003

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über Art und Umfang der Aufgaben an staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsische Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen – DAVOHS ) vom 25. Februar 2003 (SächsGVBl. S. 31) ist wie folgt zu berichtigen:

In § 4 Abs. 2 Nr. 3 ist das Wort „Lehrveranstaltungsstunden“ durch das Wort „Lehrstunden“ zu ersetzen.

Dresden, den 1. April 2003

Sächsisches Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst
Dr. Muster
Abteilungsleiter

 

Änderungsvorschriften