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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Richtlinien zur Mittelstandsförderung – Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Richtlinien zur Mittelstandsförderung – Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit vom 15. Dezember 2009 (SächsABl. 2010 S. 35)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Richtlinien zur Mittelstandsförderung – Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit

Vom 15. Dezember 2009

I.

Die Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Mittelstandsförderung – Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit vom 16. Januar 2009 (SächsABl. S. 259) werden wie folgt geändert:

1.
Teil A Ziffer III Nr. 4 Buchst. b wird wie folgt gefasst:
„Übergangsunterstützung für den ehemaligen Regierungsbezirk Leipzig in den Grenzen vom 31. Juli 2008 Der ehemalige Regierungsbezirk Leipzig in den Grenzen vom 31. Juli 2008 ist eine Region, für die Regelungen zur Übergangsunterstützung zur Anwendung kommen.“
2.
In der Fußnote 3 (Teil A Ziffer II zweiter Absatz) wird die Angabe „Artikel 2 Nr. 31“ durch die Angabe „Artikel 1 Abs. 7“ ersetzt.
3.
Die Fußnote 17 (Teil B Ziffer I Nr. 2.2 zweiter Absatz, dritter Anstrich) wird wie folgt gefasst: „(aufgehoben)“

II.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 15. Dezember 2009

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sven Morlok

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2010 Nr. 2, S. 35
    Fsn-Nr.: 552

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 15. Januar 2010

    Fassung gültig bis: 24. März 2011