1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare vom 27. Juli 2009 (MBl. SMK S. 294), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2535)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Gestaltung der Halbjahresinformationen, Halbjahreszeugnisse, Jahreszeugnisse und Abgangszeugnisse der Grund-, Förder-, Mittelschule, des Gymnasiums (Sekundarstufe I) und der Abendmittelschule, des Abendgymnasiums und Kollegs (jeweils Vorkurs und Einführungsphase) sowie der Abschlusszeugnisse der Förder- und Mittelschule und der Abschlusszeugnisse der Mittelschule für Schulfremde im Freistaat Sachsen
(Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare – VwV Zeugnis)1

Vom 27. Juli 2009

I.
Geltungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle öffentlichen Grundschulen, allgemeinbildenden Förderschulen, Mittelschulen, Gymnasien (Sekundarstufe I), Abendmittelschulen, Abendgymnasien und Kollegs (jeweils Sekundarstufe I).

II.
Grundschule

1)
Klassenstufe 1
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr sowie am Ende des Schuljahres der Klassenstufe 1 ist das als Anlage 1a beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Jahreszeugnis der Grundschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
2)
Halbjahresinformation
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist ab der Klassenstufe 2 das als Anlage 1b beigefügte Formular „Halbjahresinformation der Grundschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
3)
Jahreszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist ab der Klassenstufe 2 das als Anlage 1c beigefügte Formular „Jahreszeugnis der Grundschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
4)
LRS-Klassen
 
In der Klassenstufe 3 gelten für gebildete LRS-Klassen abweichende Formulare. Für die Mitteilung 3/I, die zum Abschluss des ersten Schuljahres entsprechend einer Halbjahresinformation über den erreichten Entwicklungs- und Leistungsstand des Schülers informiert, ist das als Anlage 1d beigefügte Formular „Mitteilung 3/I“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden. Für das Zeugnis, das entsprechend einem Jahreszeugnis den in der Klassenstufe erreichten Entwicklungs- und Leistungsstand des Schülers dokumentiert, ist das als Anlage 1e beigefügte Formular „Zeugnis der Grundschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden. Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers, der nach einjährigem Besuch die LRS-Klasse verlässt, ist die Anlage 1c mit der Bemerkung „Nach einjährigem Besuch der LRS-Klasse analog § 24 SOGS nach Klasse 4 versetzt“ zu verwenden.

III.
Förderschule

1)
Klassenstufe 1
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr sowie am Ende des Schuljahres ist, außer an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen, in der Klassenstufe 1 das als Anlage 2a beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
2)
Halbjahresinformation der Klassenstufen 2 bis 4
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist, außer an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen sowie den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen, in den Klassenstufen 2 bis 4 das als Anlage 2b beigefügte Formular „Halbjahresinformation“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
3)
Jahreszeugnis der Klassenstufen 2 bis 4
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist, außer an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen sowie den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen, in den Klassenstufen 2 bis 4 das als Anlage 2c beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
4)
Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis ab Klassenstufe 5
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist ab der Klassenstufe 5, außer an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen sowie den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen, das als Anlage 2d beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden. Für Schüler an Schulen zur Lernförderung, welche die Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses besuchen, ist ebenfalls dieses Formular zu verwenden.
5)
Jahreszeugnis ab Klassenstufe 5
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist ab der Klassenstufe 5, außer an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen sowie den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen, das als Anlage 2e beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden. Für Schüler an Schulen zur Lernförderung, welche die Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses besuchen, ist ebenfalls dieses Formular zu verwenden.
6)
Abgangszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im Abgangsjahr ist, außer an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen, das als Anlage 2f beigefügte Formular „Abgangszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden.
7)
Halbjahresinformation/Jahreszeugnis für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr sowie am Ende des Schuljahres ist an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen das als Anlage 2g beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
8)
Zeugnis zur Schulentlassung
 
Zur Dokumentation der Erfüllung der Schulpflicht ist im Abgangsjahr an den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen das als Anlage 2h beigefügte Formular „Zeugnis zur Schulentlassung“ im Format DIN A4 zweiseitig zu verwenden.
9)
Halbjahresinformation für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen der Klassenstufen 2 bis 4
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist in den Klassenstufen 2 bis 4 an den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen das als Anlage 2i beigefügte Formular „Halbjahresinformation“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
10)
Jahreszeugnis für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen der Klassenstufen 2 bis 4
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist in den Klassenstufen 2 bis 4 an den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen das als Anlage 2j beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
11)
Halbjahresinformation für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen ab Klassenstufe 5
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist ab der Klassenstufe 5 an den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen, außer in den Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses, das als Anlage 2k beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
12)
Jahreszeugnis für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen ab Klassenstufe 5
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist ab der Klassenstufe 5 an den Schulen zur Lernförderung und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen an anderen Förderschultypen, außer in den Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses, das als Anlage 2l beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
13)
Abschlusszeugnisse
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungstandes des Schülers am Ende des Abschlussjahres sowie des erreichten Schulabschlusses sind an allen Förderschulen, außer an den Schulen zur Lernförderung, den Schulen für geistig Behinderte und für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen sowie für Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen, die als Anlage 2m (Hauptschulabschluss), Anlage 2n (qualifizierender Hauptschulabschluss) und Anlage 2o (Realschulabschluss) beigefügten Formulare „Abschlusszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden. In dem Hauptschulbildungsgang der Schulen zur Lernförderung ist das als Anlage 2p beigefügte Formular „Abschlusszeugnis“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden.

IV.
Mittelschule

1)
Halbjahresinformation
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist, außer in den Abschlussklassen, das als Anlage 3a beigefügte Formular „Halbjahresinformation der Mittelschule“, für Mittelschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung das als Anlage 3b beigefügte Formular „Halbjahresinformation der Mittelschule mit vertiefter sportlicher Ausbildung“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
2)
Jahreszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist, außer in den Abschlussklassen, das als Anlage 3c beigefügte Formular „Jahreszeugnis der Mittelschule“, für Mittelschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung das als Anlage 3d beigefügte Formular „Jahreszeugnis der Mittelschule mit vertiefter sportlicher Ausbildung“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
3)
Halbjahreszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr in einer Abschlussklasse ist das als Anlage 3e beigefügte Formular „Halbjahreszeugnis der Mittelschule“, für Mittelschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung das als Anlage 3f beigefügte Formular „Halbjahreszeugnis der Mittelschule mit vertiefter sportlicher Ausbildung“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
4)
Abgangszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im Abgangsschuljahr ist das als Anlage 3g beigefügte Formular „Abgangszeugnis der Mittelschule“, für Mittelschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung das als Anlage 3h beigefügte Formular „Abgangszeugnis der Mittelschule mit vertiefter sportlicher Ausbildung“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden.
5)
Abschlusszeugnisse
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Abschlussjahres sowie des erreichten Schulabschlusses sind die als Anlage 3i (Hauptschulabschluss), Anlage 3j (qualifizierender Hauptschulabschluss) und Anlage 3k (Realschulabschluss) beigefügten Formulare „Abschlusszeugnis der Mittelschule“, für Mittelschulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung die als Anlage 3l (Hauptschulabschluss), 3m (qualifizierender Hauptschulabschluss) und Anlage 3n (Realschulabschluss) beigefügten Formulare „Abschlusszeugnis der Mittelschule mit vertiefter sportlicher Ausbildung“ im Format DIN A3, gefaltet zu DIN A4, zu verwenden.
6)
Abschlusszeugnisse für Schulfremde
 
Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes sowie des erreichten Schulabschlusses sind für Schulfremde die als Anlage 3o „Zeugnis über den Erwerb des Hauptschulabschlusses für Schulfremde“, Anlage 3p „Zeugnis über den Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses für Schulfremde“ und Anlage 3q „Zeugnis über den Erwerb des Realschulabschlusses für Schulfremde“ beigefügten Formulare im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A 4, zu verwenden.

V.
Gymnasium

1)
Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr der Klassenstufen 5 bis 10 ist, außer für Schüler mit vertiefter Ausbildung, das als Anlage 4a beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis des Gymnasiums“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
2)
Jahreszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres in den Klassenstufen 5 bis 10 ist, außer für Schüler mit vertiefter Ausbildung, das als Anlage 4b beigefügte Formular „Jahreszeugnis des Gymnasiums“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
3)
Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis – Vertiefte Ausbildung –
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers mit vertiefter Ausbildung im 1. Schulhalbjahr der Klassenstufen 5 bis 10 ist das als Anlage 4c beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis des Gymnasiums – Vertiefte Ausbildung –“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
4)
Jahreszeugnis an Gymnasien mit vertiefter Ausbildung und Klassen zur vertieften Ausbildung
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres in den Klassenstufen 5 bis 10 ist an den Gymnasien mit vertiefter Ausbildung und Klassen zur vertieften Ausbildung das als Anlage 4d beigefügte Formular „Jahreszeugnis des Gymnasiums – Vertiefte Ausbildung –“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
5)
Abgangszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im Abgangsjahr ist das als Anlage 4e beigefügte Formular „Abgangszeugnis des Gymnasiums“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden. In den Abgangszeugnissen ist auf der Seite 2 der jeweils höchste erworbene Schulabschluss anzukreuzen. Auf der Seite 3 ist im Feld „Bemerkungen“ für Schüler, die in der Klassenstufe 10 eine weitere Fremdsprache gemäß § 11 Abs. 5 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemein bildende Gymnasien im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien – SOGY) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 336, 576), die zuletzt durch Verordnung vom 11. April 2008 (SächsGVBl. S. 276) geändert worden ist, begonnen haben, die Teilnahme am Unterricht in der in der Klassenstufe 5 bis 9 besuchten und in der Klassenstufe 10 nicht mehr belegten Fremdsprache zu vermerken.

VI.
Abendmittelschulen

1)
Halbjahresinformationen/Halbjahreszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist das als Anlage 5a beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis der Abendmittelschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
2)
Jahreszeugnisse
 
Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist das als Anlage 5b beigefügte Formular „Jahreszeugnis der Abendmittelschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
3)
Abgangszeugnis
 
Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers im Abgangsschuljahr ist das als Anlage 5c beigefügte Formular „Abgangszeugnis der Abendmittelschule“ im Format DIN A3, gefaltet zu Format DIN A4, zu verwenden.
4)
Abschlusszeugnisse
 
Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers am Ende des Abschlussjahres sowie des erreichten Schulabschlusses sind die als Anlage 5d (Hauptschulabschluss), Anlage 5e (qualifizierender Hauptschulabschluss) und Anlage 5f (Realschulabschluss) beigefügten Formulare „Abschlusszeugnis der Abendmittelschule“ im Format DIN A3, gefaltet zu DIN A4, zu verwenden.

VII.
Abendgymnasium und Kolleg

1)
Halbjahresinformation und Zeugnis des Vorkurses und der Einführungsphase des Abendgymnasiums
 
Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr und im Schuljahr ist das als Anlage 6a beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Zeugnis des Abendgymnasiums“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.
2)
Halbjahresinformation und Zeugnis des Vorkurses und der Einführungsphase des Kollegs
 
Zur Dokumentation des erreichten Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr und im Schuljahr ist das als Anlage 6b beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Zeugnis des Kollegs“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

VIII.
Zeugnisse an sorbischen Schulen

Die Halbjahresinformationen und Zeugnisse an sorbischen Schulen gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen ( SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 298), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 874) geändert worden ist, werden zweisprachig erteilt. Auf Wunsch der Eltern oder des volljährigen Schülers wird die Halbjahresinformation und das Zeugnis in deutscher oder sorbischer Sprache erteilt. Die Schule informiert die Eltern oder den volljährigen Schüler über die Möglichkeit gemäß Satz 2 und benennt einen Zeitpunkt, bis wann der Wunsch wem gegenüber geäußert werden kann.

IX.
Formvorschriften

1)
Gestaltung
 
Zeugnisse müssen hinsichtlich Format und Gestaltung den Mustern der Anlagen entsprechen. Der Druck des Staatswappens erfolgt bei den Abschlusszeugnissen, den Abgangszeugnissen und den Zeugnissen zur Schulentlassung farbig, bei allen anderen Zeugnissen in Schwarzweiß. Sofern elektronische Druckvorlagen, die bearbeitet werden können, verwendet werden, darf von den vorgegebenen Formularen gemäß Buchstabe a bis e abgewichen werden.
 
a)
Überschriften und zutreffender Bildungsgang bei der Mittelschule
Statt in den Überschriften „Halbjahresinformation/Jahreszeugnis¹“, „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis¹“ und „Vorkurs/Einführungsphase¹“ das Zutreffende zu unterstreichen, wird nur das Zutreffende ausgewiesen. Sofern ein Zeugnisformular sowohl für die Halbjahresinformation als auch für das Jahreszeugnis oder das Halbjahreszeugnis oder das Zeugnis gilt, wird bei der Halbjahresinformation auf die mit einer Fußnote gekennzeichneten Zusätze verzichtet, die nicht für die Halbjahresinformation gelten (insbesondere die Unterschrift des [der] Schulleiters[in], das Dienstsiegel der Schule und der Versetzungsvermerk beim Abendgymnasium und Kolleg). In den Formularen der Mittelschule entfällt der Zusatz, an welchem abschlussbezogenen Unterricht der Schüler teilgenommen hat, in den Zeugnissen der Klassenstufen 5 und 6. Bei den übrigen Formularen der Mittelschule wird anstelle des Unterstreichens des zutreffenden Bildungsgangs nur der zutreffende Bildungsgang ausgewiesen; der nicht zutreffende Bildungsgang entfällt.
 
b)
Allgemeine Fächerreihenfolge
Besteht bei den Fächern „Ev./Kath. Religion/Ethik¹“, „Kunst/Musik¹“ und „Geschichte/Geographie¹“ eine Wahlmöglichkeit, wird nur das vom Schüler ausgewählte und belegte Fach ausgewiesen. Die Benotung der Fächer „Deutsch als Zweitsprache“ und „Sorbisch“ als Mutter- oder Zweitsprache wird unterhalb des Faches „Deutsch“ ausgewiesen; die übrigen Fächer verschieben sich in der linken Spalte entsprechend nach unten. Wird eine Pflichtfremdsprache durch herkunftssprachlichen Unterricht ersetzt, wird die Benotung der jeweiligen Sprache des Herkunftslandes als 1. oder 2. Pflichtfremdsprache eingetragen.
 
c)
Reihenfolge der spezifischen Fächer der Förderschulen
Besteht bei den Fächern „Hauswirtschaft“ und „Arbeitslehre“ eine Wahlmöglichkeit, wird nur das vom Schüler ausgewählte und belegte Fach ausgewiesen. Sofern bei der Wahlmöglichkeit das Fach „Arbeitslehre“ gewählt wird, entfällt das Fach „Hauswirtschaft“ in der linken Spalte und das Fach „Arbeitslehre“ rückt nach. In den Zeugnissen der Schule für Blinde und Sehbehinderte wird das Fach „Kunst“ durch das Fach „Kunst/Modellieren“ ersetzt, in der Primarstufe nach dem Fach „Sachunterricht“ die Fächer „Blindenkurzschrift“ und „Maschineschreiben“ und in der Sekundarstufe I nach dem Fach „Deutsch“ das Fach „Maschineschreiben“ ergänzt. Die übrigen Fächer verschieben sich bei der Ergänzung in der linken Spalte nach unten. In den Zeugnissen der Schule für Erziehungshilfe wird in der Primarstufe nach dem Fach „Sport“ das Fach „Rhythmisch-musikalische Erziehung“ ausgewiesen. Das Fach „Orientierung/Mobilität“ wird in der letzten Zeile der rechten Spalte ausgewiesen.
 
d)
Besonderheiten bei den Zeugnissen der Förderschulen
Der Wahlpflichtbereich in den Anlagen 2d, 2e und 2f wird bei den Schulen zur Lernförderung und die Leistungen in Fächern, die in Klassenstufe 9 abgeschlossen wurden, in der Anlage 2o werden bei der Schule für Blinde und Sehbehinderte nicht ausgewiesen.
 
e)
Leerzeilen
Fächer, die erteilt werden, aber nicht im Zeugnisformular vorgesehen sind, werden in die dafür vorgesehenen Leerzeilen eingetragen. Überflüssige Leerzeilen können entfallen.
2)
Noteneintragung
 
Die Eintragung der Noten erfolgt in Ziffern. Nicht zu unterrichtende Fächer werden auf dem Zeugnisformular mit einem Gedankenstrich „–“ ausgewiesen. Dies gilt auch für die Fächer im Rahmen der schrittweisen Integration von Schülern mit Migrationshintergrund, für die eine verbale Einschätzung unter „Bemerkungen“ aufgenommen wird. Fällt der Unterricht in einem zu erteilenden Fach aus, wird dies mit dem Hinweis „nicht erteilt“ kenntlich gemacht. Unterrichtete Fächer, die nicht benotet werden, erhalten den Hinweis „teilgenommen“. Wird gemäß § 25 Abs. 5 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Förderschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Förderschulen – SOFS) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 317), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Februar 2009 (SächsGVBl. S. 96) geändert worden ist, auf eine Benotung verzichtet, wird dies durch die Eintragung „keine Benotung“ ausgewiesen. Liegt für einzelne Fächer eine Befreiung vor und ist eine Benotung nicht möglich, wird „befreit“ eingetragen.
3)
Bemerkungen
 
In den Halbjahresinformationen und Zeugnissen aller Schularten, mit Ausnahme für die Klassenstufe 1 der Grund- und Förderschulen sowie für die übrigen Klassenstufen der Schulen für geistig Behinderte und Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen und der Abschlusszeugnisse, der Abgangszeugnisse und Zeugnisse zur Schulentlassung, ist im Feld „Bemerkungen“ die Eintragung der vom Schüler im jeweiligen Bewertungszeitraum insgesamt entschuldigt und unentschuldigt versäumten Unterrichtstage wie folgt vorzunehmen:
Fehltage        entschuldigt:        unentschuldigt:
 
In der Klassenstufe 1 der Grund- und Förderschulen sowie für die übrigen Klassenstufen der Schulen für geistig Behinderte und Schüler mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderschultypen ist die Eintragung der Fehltage in den für die Verbaleinschätzung vorgesehenen Zeilen vorzunehmen. Jahreszeugnisse und Halbjahreszeugnisse, Abschlusszeugnisse und Abgangszeugnisse sowie das Zeugnis zur Schulentlassung werden mit dem Dienstsiegel der Schule versehen.

X.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung der Halbjahresinformationen, Halbjahreszeugnisse, Jahreszeugnisse und Abgangszeugnisse der Grund-, Förder-, Mittelschule, des Gymnasiums (Sekundarstufe I) und des Abendgymnasiums und des Kollegs (Sekundarstufe I) im Freistaat Sachsen (Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare – ZeugnisVwV) vom 19. Oktober 2004 (MBl. SMK S. 434), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 2. Mai 2008 (MBl. SMK S. 285), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628), und die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung der Abschlusszeugnisse der Förder- und Mittelschule und der Abschlusszeugnisse der Mittelschule für Schulfremde im Freistaat Sachsen (Verwaltungsvorschrift Abschlusszeugnisformulare Förder- und Mittelschule – AbschlZeugnisFSMSVwV) vom 11. April 2006 (MBl. SMK S. 181), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628), außer Kraft.

Dresden, den 27. Juli 2009

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
In Vertretung des Staatssekretärs
Polak
Abteilungsleiterin

Anlagen

Anlagen 1a bis 1e

Anlagen 2a bis 2p

Anlagen 3a bis 3q

Anlagen 4a bis 4e

Anlagen 5a bis 5f

Anlagen 6a bis 6b

1
Diese Verwaltungsvorschrift wird in absehbarer Zeit zur Anpassung an das Markenhandbuch für den Freistaat Sachsen erneut überarbeitet. Die Schulträger und Schulen werden rechtzeitig informiert.

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2009 Nr. 9, S. 294
    Fsn-Nr.: 710-V09.12

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 15. August 2009

    Fassung gültig bis: 15. Mai 2010