Änderung
der Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben in LRS-Klassen an Grundschulen im Freistaat Sachsen,
veröffentlicht im Amtsblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 15/1992 vom 5. Oktober 1992
Vom 28. Januar 1993
Der Gliederungspunkt 12 erhält folgende Fassung:
Die Verwaltungsvorschrift gilt für alle Schüler, die bis zum Schuljahr 1994/95 in eine LRS-Klasse aufgenommen werden.
Nowak
Staatssekretär