Anordnung
des Ministerpräsidenten
zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung
(Vertretungsanordnung)
Vom 29. Mai 2018
I.
Vertretung des Ministerpräsidenten
Stellvertretender Ministerpräsident ist der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Bei seiner Verhinderung wird die Stellvertretung des Ministerpräsidenten in folgender Reihenfolge wahrgenommen:
Staatsminister des Innern (SMI)
Staatsminister der Finanzen (SMF)
Staatsminister der Justiz (SMJus)
Staatsminister für Kultus (SMK)
Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst (SMWK)
Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz (SMS)
Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Staatsministerin für Gleichstellung und Integration beim Staatsministerium
für Soziales und Verbraucherschutz (SMGI)
Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten (CdS).
II.
Vertretung der Regierungsmitglieder
- 1.
-
Die Regierungsmitglieder vertreten sich als Mitglieder der Staatsregierung wie folgt:
Vertretung) Staatsminister/in Vertreter Staatsminister/in Vertreter SMI SMF SMF SMI SMK SMJus SMJus SMK SMWA SMWK SMWK SMWA SMS SMUL SMUL SMS SMGI SMWK CdS SMI - 2.
- Die Vertretung des Staatsministers der Justiz in Angelegenheiten des Richterwahlausschusses wird durch die Amtschefin wahrgenommen.
III.
Vertretung der Staatsminister in Angelegenheiten
ihres Geschäftsbereiches
Die Vertretung der Staatsminister in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches wird grundsätzlich durch den jeweiligen Amtschef wahrgenommen. In Angelegenheiten der Staatskanzlei wird der Ministerpräsident durch den Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten vertreten.
IV.
Schlussbestimmung
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 29. Mai 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung des Ministerpräsidenten zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung vom 25. November 2014 (SächsABl. S. 1528) außer Kraft.
Dresden, den 29. Mai 2018
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer