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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2007/2008

Vollzitat: VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2007/2008 vom 12. April 2007 (MBl. SMK S. 82), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628; 2008 S. 469)

1.
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung
a)
Der Teil II gilt für Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, allgemein bildende Förderschulen und Schulen des zweiten Bildungsweges.
b)
Eltern im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind die Personensorgeberechtigten (gemäß § 45 Abs. 5 SchulG ).
2.
Vorbereitung und Beginn des Schuljahres
a)
Die Woche vom 27. August bis 31. August 2007 wird zur Vorbereitung auf das neue Schuljahr genutzt.
b)
Der planmäßige Unterricht beginnt am 3. September 2007. Für Schulen des zweiten Bildungsweges beginnt der Unterricht in der Regel am 3. September 2007.
c)
Die Grundschulleiter und die Förderschulleiter gewährleisten, dass die Aufnahme der Schulanfänger am 1. September 2007 erfolgen kann.
d)
Der Tag des Schulsports findet in der zweiten Septemberhälfte statt. Ausnahmen werden in begründeten Fällen auf Antrag von der jeweiligen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur genehmigt.
3.
Ferienregelung
a)
Für das Schuljahr 2007/2008 gilt folgende Ferienregelung für die Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien und allgemein bildenden Förderschulen:
Ferienregelung
Name der Ferien Zeitraum
Herbstferien 8. Oktober 2007 – 19. Oktober 2007
Weihnachtsferien 22. Dezember 2007 – 2. Januar 2008
Winterferien 4. Februar 2008 – 15. Februar 2008
Osterferien 20. März 2008 – 28. März 2008
Pfingstferien 10. Mai 2008 – 13. Mai 2008
Sommerferien 14. Juli 2008 – 22. August 2008
unterrichtsfreier Tag: 2. Mai 2008
 
Angegeben ist jeweils der erste und der letzte Ferientag. Ein frei beweglicher Ferientag wird terminlich von jeder Schule im Einvernehmen mit der jeweiligen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur, dem Schulträger und dem Träger der Schülerbeförderung festgelegt. Für das Landesgymnasium St. Afra gelten besondere Regelungen.
b)
Für Schulen des zweiten Bildungsweges gilt die Ferienregelung der allgemein bildenden Schulen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das Staatsministerium für Kultus.
4.
Ausgabe der Halbjahresinformationen, Schulberichte und Zeugnisse

Die Ausgabe der Halbjahresinformationen beziehungsweise Halbjahreszeugnisse sowie des Zeugnisses des Kurshalbjahres 11/I erfolgt am 1. Februar 2008. Das zweite Schulhalbjahr und das Kurshalbjahr 11/II beginnen am 18. Februar 2008. Die Ausgabe des Zeugnisses des Kurshalbjahres 12/I erfolgt am 11. Januar 2008. Das Kurshalbjahr 12/II beginnt am 14. Januar 2008. Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, erfolgt die Ausgabe der Schulberichte und Jahreszeugnisse sowie der Zeugnisse des Kurshalbjahres 11/II am 11. Juli 2008. Die Ausgabe der Abschlusszeugnisse für den Hauptschulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss und den Realschulabschluss beziehungsweise der Abgangszeugnisse der Mittelschule und der Förderschule kann an der Mittelschule beziehungsweise der Förderschule zum Schulentlassungstermin erfolgen. Die Ausgabe der Zeugnisse des Kurshalbjahres 12/II sowie der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife beziehungsweise der Abgangszeugnisse von Gymnasium, Abendgymnasium und Kolleg ist in Nummer 6 Buchst. b Doppelbuchst. gg geregelt.

5.
Termine – Mittelschule, Abendmittelschule und allgemein bildende Förderschulen

Die folgenden Termine gelten auch für allgemein bildende Förderschulen, sofern in diesen Förderschulen Schüler nach den Lehrplänen der Mittelschule unterrichtet werden.

a)
Termine für die Abschlussprüfung und die besondere Leistungsfeststellung
 
aa)
Die Fachlehrer übergeben dem Klassenlehrer für die Schüler der Klassenstufe 10 bis zum 14. Mai 2008 die Jahresnoten. Diese werden den Prüfungsteilnehmern am 16. Mai 2008 bekannt gegeben. Ebenfalls am 16. Mai 2008 erhalten die Schüler der Klassenstufe 9 im Hauptschulbildungsgang einen Überblick über ihren Leistungsstand.
 
bb)
Bis zum 19. Mai 2008 teilt jeder Teilnehmer an der Abschlussprüfung seinem Fachlehrer das gewählte naturwissenschaftliche Fach sowie das gewählte mündliche Prüfungsfach mit. Jeder Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung teilt seinem Fachlehrer bis 19. Mai 2008 mit, in welchen Fächern er seine verpflichtenden mündlichen Leistungsnachweise absolvieren möchte.
 
cc)
Bis zum 19. Mai 2008 erfolgt die Festlegung, welche Teilnehmer der besonderen Leistungsfeststellung beziehungsweise der Prüfung im Fach Englisch für den praktischen Teil eine Gruppe bilden.
 
dd)
Schüler der vertieften sportlichen Ausbildung, die einen mündlichen Leistungsnachweis oder eine mündliche Prüfung im Fach Sport absolvieren möchten, beantragen diese bis zum 19. Mai 2008 beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Schüler, die einen zusätzlichen mündlichen Leistungsnachweis oder eine zusätzliche mündliche Prüfung im Fach Sport absolvieren möchten, sollten diese grundsätzlich bis zum 19. Mai 2008 beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beantragen.
b)
Schriftliche Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses und schriftliche Leistungsnachweise zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
Für die Durchführung der Prüfungen und Leistungsnachweise wird Folgendes festgelegt:
 
aa)
Realschulabschluss
Realschulabschluss
Fach Termin Nachtermin
Englisch 19. Mai 2008 11. Juni 2008
Deutsch und Sorbisch 21. Mai 2008 13. Juni 2008
Mathematik 23. Mai 2008 16. Juni 2008
Physik/Chemie/ Biologie 26. Mai 2008 18. Juni 2008
 
bb)
Hauptschulabschluss und qualifizierender Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
Fach Termin Nachtermin
Englisch 19. Mai 2008 11. Juni 2008
Deutsch und Sorbisch 21. Mai 2008 13. Juni 2008
Mathematik 23. Mai 2008 16. Juni 2008
 
cc)
Die schriftlichen Prüfungen und Leistungsnachweise beginnen um 8.00 Uhr. Abweichungen davon bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur.
 
dd)
Die Tage zwischen den schriftlichen Prüfungen beziehungsweise den schriftlichen Leistungsnachweisen sind für die Teilnehmer unterrichtsfrei.
 
ee)
Bis zum 26. Mai 2008 erstellt der Prüfungsausschuss einen Organisationsplan für den praktischen Teil der schriftlichen Prüfung beziehungsweise des schriftlichen Leistungsnachweises im Fach Englisch sowie für die Prüfung beziehungsweise den Leistungsnachweis im Fach Sport und gibt diesen den Teilnehmern bekannt.
 
ff)
Bis zum 29. Mai 2008 sind den Teilnehmern die Ergebnisse des schriftlichen Teils der Prüfung beziehungsweise der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch mitzuteilen.
 
gg)
Gibt es beim praktischen Teil der schriftlichen Prüfung beziehungsweise des schriftlichen Leistungsnachweises zum Nachtermin im Fach Englisch nur einen Teilnehmer, muss für die Rolle des zweiten Teilnehmers durch die Fachprüfungskommission eine geeignete Person festgelegt werden.
 
hh)
Am 10. Juni 2008 werden den Schülern der Klassenstufe 10 die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen sowie die erreichten vorläufigen Endnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und dem gewählten naturwissenschaftlichen Fach mitgeteilt. Ebenfalls am 10. Juni 2008 werden den Schülern der Klassenstufe 9 im Hauptschulbildungsgang die Ergebnisse der schriftlichen Leistungsnachweise sowie die erreichten vorläufigen Jahresnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik mitgeteilt.
 
ii)
Für Schüler, die aus wichtigem Grund im Sinne des § 37 Abs. 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Mittelschulen im Freistaat Sachsen und deren Abschlussprüfungen (Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen –  SOMIAP ) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 325), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Juli 2006 (SächsGVBl. S. 412), auch nicht am vorgesehenen Nachtermin teilnehmen konnten, regelt die Schule den Termin, wenn die Wiederholung des Schuljahres nicht zugemutet werden kann.
c)
Mündliche Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses und mündliche Leistungsnachweise zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
 
aa)
Die Schule bietet zur unmittelbaren Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen und Leistungsnachweise im Zeitraum vom 27. Mai bis 18. Juni 2008 Konsultationen an.
 
bb)
Ein von Schülern der vertieften sportlichen Ausbildung im Fach Sport beantragter mündlicher Leistungsnachweis oder eine mündliche Prüfung ist im Zeitraum vom 30. Mai bis zum 9. Juni 2008 durchzuführen. Im Fach Sport beantragte zusätzliche mündliche Leistungsnachweise oder zusätzliche mündliche Prüfungen sind grundsätzlich im Zeitraum vom 30. Mai bis zum 9. Juni 2008 durchzuführen, um Gruppenprüfungen zu ermöglichen. Soweit Schüler erst zu einem späteren Zeitpunkt einen zusätzlichen mündlichen Leistungsnachweis oder eine zusätzliche mündliche Prüfung im Fach Sport beantragen, sind diese im in Nummer 5 Buchst. c Doppelbuchst. dd festgelegten Zeitraum durchzuführen; dabei entscheidet der Prüfungsausschuss, ob der fachpraktische Teil als Gruppenprüfung durchgeführt wird.
 
cc)
Am 12. Juni 2008 melden die Schüler im Rahmen einer Ersterfassung ihre Wünsche für zusätzliche mündliche Prüfungen beziehungsweise Leistungsnachweise an.
 
dd)
Die mündlichen Prüfungen beziehungsweise Leistungsnachweise, einschließlich der zusätzlich beantragten, sind im Zeitraum vom 19. Juni bis 3. Juli 2008 durchzuführen.
Wird im Ergebnis einer Prüfung beziehungsweise eines Leistungsnachweises eine zusätzliche mündliche Prüfung beziehungsweise ein zusätzlicher mündlicher Leistungsnachweis beantragt, so ist die Antragsfrist gemäß § 38 Abs. 1 SOMIAP beziehungsweise § 44 Abs. 2 SOMIAP zu beachten.
In Einzelfällen können zusätzlich beantragte mündliche Prüfungen beziehungsweise Leistungsnachweise auch noch nach dem 3. Juli 2008 durchgeführt werden.
Der Prüfungsausschuss entscheidet, zu welchem Termin innerhalb des Prüfungszeitraumes die einzelnen Prüfungen beziehungsweise Leistungsnachweise stattfinden, und gewährleistet, dass ein Teilnehmer an der Abschlussprüfung beziehungsweise an der besonderen Leistungsfeststellung an einem Tag nur in einem Fach überprüft wird.
Bis zum 16. Juni 2008 erstellt der Prüfungsausschuss einen Organisationsplan für die verbleibenden mündlichen Prüfungen beziehungsweise Leistungsnachweise und gibt diesen den Teilnehmern bekannt.
 
ee)
Über Konsultationstermine für Prüfungen beziehungsweise mündliche Leistungsnachweise zum Nachtermin sowie für zusätzliche mündliche Prüfungen beziehungsweise Leistungsnachweise entscheidet die Schule. Die Termine für mündliche Prüfungen beziehungsweise mündliche Leistungsnachweise zum Nachtermin und für zusätzliche mündliche Prüfungen beziehungsweise Leistungsnachweise regelt die Schule.
d)
Schulentlassung
Die Ausgabe der Zeugnisse findet im Zeitraum vom 4. Juli bis 11. Juli 2008 statt.
e)
Schulfremde Prüfungsteilnehmer an Mittelschulen
Schulfremde, die einen der Abschlüsse der Mittelschule erwerben wollen, müssen bis zum 11. April 2008 einen Antrag auf Teilnahme an der Prüfung zum Erwerb des gewünschten Abschlusses bei der jeweiligen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur stellen.
Bis zum 9. Mai 2008 informiert die jeweilige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur die schulfremden Prüfungsteilnehmer schriftlich, an welcher Mittelschule die Prüfung stattfindet.
f)
Anmeldung an Abendmittelschule
Die Bewerber zum Besuch der Abendmittelschule melden sich bis zum 13. Juni 2008 bei der Abendmittelschule ihrer Wahl an.
1.
Geltungsbereich

Der Teil III gilt für Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien und für entsprechende berufsbildende Förderschulen.
Er gilt nicht für Landwirtschaftliche Fachschulen im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung –  FSO ) vom 20. August 2003 (SächsGVBl. S. 389), geändert durch Verordnung vom 21. Dezember 2004 (SächsGVBl. S. 596).

2.
Vorbereitung des Schuljahres, Beginn und Ende des Unterrichts
a)
Die Woche vom 27. August bis 31. August 2007 wird zur Vorbereitung auf das neue Schuljahr genutzt.
b)
Der planmäßige Unterricht beginnt für alle berufsbildenden Schulen grundsätzlich am 3. September 2007. Das erste Schulhalbjahr endet am 1. Februar 2008, bei Teilzeitausbildungen erst am 2. Februar 2008. Das zweite Schulhalbjahr beginnt am 18. Februar 2008.
c)
Es gelten folgende Sonderregelungen:
 
aa)
Berufsfachschule für Krankenpflege, Berufsfachschule für Hebammen:
Der Unterricht kann am 1. September 2007 oder am 1. März 2008 beginnen. Diese Schulen melden den gewählten Termin für den Unterrichtsbeginn mindestens zwei Monate vorher an die jeweilige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur.
 
bb)
Berufliches Gymnasium:
Das Kurshalbjahr 12/I endet am 1. Februar 2008. Das Kurshalbjahr 12/II beginnt am 18. Februar 2008. Das Kurshalbjahr 13/I endet am 11. Januar 2008. Das Kurshalbjahr 13/II beginnt am 14. Januar 2008.
3.
Ferienregelung
a)
Grundsätzliche Regelung
Für das Schuljahr 2007/2008 gilt folgende Ferienregelung:
Ferienregelung
Name der Ferien Zeitraum
Herbstferien 8. Oktober 2007 – 19. Oktober 2007
Weihnachtsferien 22. Dezember 2007 – 2. Januar 2008
Winterferien 4. Februar 2008 – 15. Februar 2008
Osterferien 20. März 2008 – 28. März 2008
Pfingstferien 10. Mai 2008 – 13. Mai 2008
Sommerferien 14. Juli 2008 – 22. August 2008
unterrichtsfreier Tag: 2. Mai 2008
 
Angegeben ist jeweils der erste und der letzte Ferientag. Ein frei beweglicher Ferientag wird terminlich von jeder Schule im Einvernehmen mit der jeweiligen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur, dem Schulträger und gegebenenfalls dem Träger der Schülerbeförderung festgelegt.
b)
Ausnahmen an einzelnen Schularten
 
aa)
Berufsschule:
Die Herbstferien können unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere in Abstimmung mit benachbarten Schulen, mit den Ausbildungsbetrieben oder mit überbetrieblichen Berufsbildungseinrichtungen, ganz oder teilweise verlegt werden.
 
bb)
Vollzeitschulische Bildungsgänge:
Für Betriebspraktika oder die berufspraktische Ausbildung, die außerhalb schulischer Einrichtungen durchgeführt werden, kann in begründeten Fällen von der Ferienregelung abgewichen werden, ohne jedoch die Anzahl der Ferientage zu ändern.
 
cc)
Abweichende Ferienregelungen für die einzelnen Schulen sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen und bis zum 28. September 2007 der jeweiligen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur mitzuteilen.
 
dd)
Weitere Abweichungen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der Genehmigung der jeweiligen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur.
c)
Sonderregelungen
Für Schüler der Fachschulen – Fachbereich Sozialwesen gilt die Ferienregelung nach Nummer 3 Buchst. a während der berufspraktischen Ausbildung nur insoweit, als die Praktikantenstelle nichts anderes vorsieht.
4.
Prüfungszeiträume und -termine
a)
Soweit keine zentralen Prüfungen durchgeführt werden oder zentrale Prüfungstermine nicht vorgegeben sind, legt das Berufliche Schulzentrum die Prüfungstermine in Abstimmung mit der jeweiligen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur fest. Für alle Prüfungen sind die in der Anlage ausgewiesenen Prüfungszeiträume verbindlich, soweit nicht Ausnahmen nach den Buchstaben b, c oder d zugelassen sind.
b)
Für medizinische Berufsfachschulen, Berufsfachschulen für Podologen und Berufsfachschulen für Pharmazeutisch-technische Assistenten setzt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit dem Schulleiter die Prüfungstermine fest.
c)
Für die Berufsfachschule für Altenpflege legt die jeweilige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur einheitliche Prüfungstermine für alle Schulen für die schriftliche Prüfung im Rahmen des in der Anlage ausgewiesenen Prüfungszeitraumes verbindlich fest. Sind darüber hinaus weitere Prüfungstermine notwendig, legt diese die jeweilige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur in eigener Zuständigkeit fest.
d)
An der Fachschule - Fachbereich Sozialwesen - finden die schriftlichen Prüfungen in den Fachrichtungen Familienpflege und Heilpädagogik im Zeitraum vom 7. Januar bis 18. Januar 2008 statt, wenn sich die berufspraktische Ausbildung an die schulische Ausbildung anschließt.
In der Fachrichtung Heilerziehungspflege kann im Zeitraum vom 7. Januar bis 18. Januar 2008 und in der Fachrichtung Sozialpädagogik im Zeitraum vom 3. März bis 14. März 2008 die schriftliche Prüfung stattfinden, wenn die berufspraktische Ausbildung parallel zur schulischen Ausbildung durchgeführt wird und der schulische Teil bis zu diesem Zeitpunkt bereits beendet ist.
Sofern die jeweilige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur im Bereich der Fachschule Fachbereich Sozialwesen andere Prüfungszeiträume für angezeigt hält, entscheidet darüber das Staatsministerium für Kultus.
e)
Für die zentralen Abschlussprüfungen an den berufsbildenden Schulen, für die Abiturprüfungen an den Beruflichen Gymnasien und für die Prüfung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung werden folgende Termine festgelegt:
 
aa)
Berufsfachschule für Wirtschaft
 
 
aaa)
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Informationsverarbeitung
Prüfung Wirtschaftsassistent/Informationsverarbeitung
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wieder-
holungstermin
IT-Anwendungen/IT-Systeme (Komplexprüfung) ab 2. Juni 2008 ab 1. September 2008
Einzel- und gesamtwirtschaftliche Leistungsprozesse/
Rechnungswsen und Controlling (Komplexprüfung)
6. Juni 2008 8. September 2008
Fachenglisch 10. Juni 2008 10. September 2008
 
 
 
Die mündliche Prüfung in Fachenglisch kann frühestens am 14. Mai 2008 stattfinden.
 
 
bbb)
Wirtschaftsassistent/in,
Fachrichtung Fremdsprachen
Prüfung Wirtschaftsassistent/Fremdsprachen
Fach style="text-align:left;" rowspan="1" colspan="1">Termin style="text-align:left;" rowspan="1" colspan="1">Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wieder-
holungstermin
Büromanagement und Kommunikation ab 2. Juni 2008 ab 1. September 2008
Einzel- und gesamtwirtschaftliche Leistungsprozesse 6. Juni 2008 8. September 2008
Englisch 11. Juni 2008 10. September 2008
Zweite Fremdsprache (Französisch, Russisch, Spanisch) 13. Juni 2008 12. September 2008
 
 
 
In welchen der aufgeführten Zweiten Fremdsprachen eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, ist von den Schulen zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus bis zum 14. September 2007 mitzuteilen.
Die mündlichen Prüfungen in dem Wahlpflichtfach, in Englisch und in der Zweiten Fremdsprache können frühestens am 14. Mai 2008 stattfinden.
 
 
ccc)
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Umweltschutz
Prüfung Wirtschaftsassistent/Umweltschutz
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wieder-
holungstermin
Umweltberatung und Öffentlichkeitsarbeit ab 26. Mai 2008 ab 1. September 2008
Umweltorientierte Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Controlling (Komplexprüfung) 10. Juni 2008 3. September 2008
Umwelttechnologien und Umweltrecht 12. Juni 2008 8. September 2008
 
 
ddd)
Fremdsprachenkorrespondent/in
Prüfung Fremdsprachenkorrespondent
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wieder-
holungstermin*
Managementassistenz und interkulturelle Kommunikation ab 9. Juni 2008 ab 1. September 2008
Das Unternehmen am Binnenmarkt und in der Außenwirtschaft 16. Juni 2008 8. September 2008
Zweite Fremdsprache (Wirtschaftsfranzösisch, Wirtschaftsrussisch) 18. Juni 2008 10. September 2008
Wirtschaftsenglisch 20. Juni 2008 12. September 2008
* Änderungen vorbehalten (in Abhängigkeit von der terminlichen Gestaltung des Auslandspraktikums)
 
 
 
In welchen der aufgeführten Zweiten Fremdsprachen eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, ist von den Schulen zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus bis zum 14. September 2007 mitzuteilen.
Die mündlichen Prüfungen in Wirtschaftsenglisch, in der Zweiten und Dritten Fremdsprache können frühestens am 14. Mai 2008 stattfinden.
 
 
eee)
Internationale/r Touristikassistent/in
Prüfung Touristikassistent
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wieder-
holungstermin
Reisen organisieren und verkaufen oder Touristische Leistungen am Markt beschaffen ab 9. Juni 2008 ab 1. September 2008
Märkte analysieren und Marketingprozesse gestalten 13. Juni 2008 5. September 2008
Zweite Fremdsprache (Französisch, Russisch, Spanisch) 16. Juni 2008 8. September 2008
Englisch 18. Juni 2008 10. September 2008
Dritte Fremdsprache 20. Juni 2008 12. September 2008
 
 
 
In welchen der aufgeführten Zweiten Fremdsprachen beziehungsweise Dritten Fremdsprache eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, ist von den Schulen zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus bis zum 14. September 2007 mitzuteilen.
Die mündlichen Prüfungen in Englisch, in der Zweiten Fremdsprache beziehungsweise Dritten Fremdsprache können frühestens am 14. Mai 2008 stattfinden.
 
 
fff)
Assistent/in für Hotelmanagement
Prüfung Assistent für Hotelmanagement
Fach Termin Nachtermin
Fach/Lernfeld Termin Nach-/Wieder-
holungstermin*
Technologische Prozesse in der Gastronomie gestalten oder Gastgewerbliche Prozesse gestalten ab 9. Juni 2008 ab 1. September 2008
Märkte analysieren und Marketingprozesse gestalten 13. Juni 2008 5. September 2008
Englisch 16. Juni 2008 8. September 2008
Französisch 18. Juni 2008 10. September 2008
* Änderungen vorbehalten (in Abhängigkeit von der terminlichen Gestaltung des Auslandspraktikums)
 
 
 
Die mündlichen Prüfungen in Englisch und Französisch können frühestens am 14. Mai 2008 stattfinden.
 
bb)
Fachoberschule sowie Erwerb der Fachhochschulreife in berufsqualifizierenden Bildungsgängen
Prüfung Fachoberschule
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nach-/Wieder-
holungstermin
Deutsch 30. Mai 2008 5. September 2008
fachrichtungsbezogenes Fach/praktische Prüfung im Fach Darstellung (nur Fachoberschule, DOBA, DoQuaMi*) 2. Juni 2008 8. September 2008
Mathematik 4. Juni 2008 10. September 2008
Englisch 6. Juni 2008 12. September 2008
* DOBA - Berufsausbildung von Beton- und Stahlbetonbauern, Maurern und Zimmerern mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife DoQuaMi – Berufsausbildung von Mikrotechnologen mit gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife
 
 
Die mündliche Prüfung in Englisch kann frühestens am 19. Mai 2008 stattfinden.
 
cc)
Berufliches Gymnasium
Schriftliche Abiturprüfung
Prüfung Berufliches Gymnasium
Fach Termin Nachtermin
Fach
(G = Grundkurs,
L = Leistungskurs)
Termin Nachtermin
Deutsch (G/L) 14. Mai 2008 9. Juni 2008
Englisch (L) 16. Mai 2008 10. Juni 2008
Französisch (L) 16. Mai 2008 10. Juni 2008
Russisch (L) 16. Mai 2008 10. Juni 2008
Mathematik (G/L) 19. Mai 2008 11. Juni 2008
Ernährungslehre mit Chemie (L) 20. Mai 2008 12. Juni 2008
Agrartechnik mit Biologie (L) 21. Mai 2008 12. Juni 2008
Biotechnologie (L) 21. Mai 2008 12. Juni 2008
Gesundheit und Soziales (L) 21. Mai 2008 12. Juni 2008
Informatiksysteme (L) 21. Mai 2008 12. Juni 2008
Technik/Bautechnik (L) 21. Mai 2008 12. Juni 2008
Technik/Datenverarbeitungstechnik (L) 21. Mai 2008 12. Juni 2008
Technik/Elektrotechnik (L) 21. Mai 2008 12. Juni 2008
Technik/Maschinenbautechnik (L) 21. Mai 2008 12. Juni 2008
Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Wirtschaftlichem Rechnungswesen 21. Mai 2008 12. Juni 2008
Geschichte/ Gemeinschaftskunde (L) 23. Mai 2008 13. Juni 2008
Englisch (G) 23. Mai 2008 13. Juni 2008
Französisch (G) 23. Mai 2008 13. Juni 2008
Russisch (G) 23. Mai 2008 13. Juni 2008
Biologie (G) 26. Mai 2008 16. Juni 2008
Chemie (G) 26. Mai 2008 16. Juni 2008
Physik (G) 26. Mai 2008 16. Juni 2008
 
 
Im Prüfungszeitraum vom 14. Mai bis 30. Mai 2008 findet für die Jahrgangsstufe 13 kein Unterricht statt.
Die mündliche Prüfung im vierten Prüfungsfach findet im Zeitraum vom 27. Mai bis 30. Mai 2008 statt. Schüler, die an schriftlichen Prüfungen zum Nachtermin teilgenommen haben, werden am 18. Juni 2008 im vierten Prüfungsfach mündlich geprüft. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen finden für alle Schüler in der Zeit vom 24. Juni bis 27. Juni 2008 statt.
 
dd)
Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung
Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen
Fach Bereich Niveaustufe mündliche Prüfung schriftliche Prüfung
Fach Bereich Niveaustufe mündliche Prüfung (frühestens) schriftliche Prüfung
Englisch IT-Berufe II 18. Februar 2008 10. Juni 2008
Englisch kaufmännisch-verwaltende Berufe, gastgewerbliche Berufe, Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich II 18. Februar 2008 24. Juni 2008
Englisch Bankkaufleute III 18. Februar 2008   3. Juni 2008
Englisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 18. Februar 2008 11. Juni 2008
Englisch gastgewerbliche Berufe III 18. Februar 2008 16. Juni 2008
Englisch Touristikberufe II 18. Februar 2008 18. Juni 2008
Französisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 18. Februar 2008 13. Juni 2008
Französisch gastgewerbliche Berufe II 18. Februar 2008 18. Juni 2008
Französisch Touristikberufe III 18. Februar 2008 16. Juni 2008
Französisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 18. Februar 2008 18. Juni 2008
Russisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 18. Februar 2008 13. Juni 2008
Russisch Touristikberufe III 18. Februar 2008 16. Juni 2008
Russisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 18. Februar 2008 18. Juni 2008
Spanisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 18. Februar 2008 13. Juni 2008
5.
Weitere Termine
a)
Die Aufnahmeprüfung der Fachoberschule, Fachrichtung Gestaltung ist am 12. April 2008 durchzuführen.
b)
Prüfung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung Die Anmeldung durch die Schüler bei der Schulleitung ist bis 3. Dezember 2007 möglich. Die Schulleitung meldet die Teilnehmer bis zum 10. Dezember 2007 an die jeweilige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur.
c)
Berufliches Gymnasium
 
aa)
Im Zusammenhang mit der Abiturprüfung
BGym Abiturprüfung
Inhalt Termin
Mitteilung über die Zulassung oder Nichtzulassung zur Abiturprüfung 18. April 2008
Abgabe der korrigierten und bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Haupttermin) 13. Juni 2008
Bekanntgabe der Ergebnisse der zusätzlichen Klausuren gemäß § 15 Abs. 5 bis 7 BGySO (Haupttermin) 13. Juni 2008
Abgabe der korrigierten und bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Nachtermin) 19. Juni 2008
Bekanntgabe der Ergebnisse der zusätzlichen Klausuren gemäß § 15 Abs. 5 bis 7 BGySO (Nachtermin) 19. Juni 2008
 
bb)
Termine zur Besonderen Lernleistung (BELL):
BGym BELL
Inhalt Termin
Abgabe der korrigierten und bewerteten BELL beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses 9. Mai 2008
Bekanntgabe der Bewertung der Dokumentation 2. Juni 2008
Öffentliches Kolloquium 3. Juni bis 13. Juni 2008
 
cc)
Termine der Vergleichsarbeiten in Klassenstufe 11
BGym Vergleichsarbeiten
Fach Termin
Deutsch 14. April 2008
Englisch 16. April 2008
Mathematik 18. April 2008
6.
Zeugnisausgabe
a)
Zeugnisse der Fachhochschulreife und Abgangszeugnisse der Fachoberschulen werden in der Zeit vom 4. Juli bis 11. Juli 2008 ausgegeben. Für Schüler, die zum 1. Juli 2008 ihren Wehr- oder Ersatzdienst antreten, soll auf Antrag die Zeugnisausgabe vor dem 1. Juli 2008 erfolgen.
b)
Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife und Abgangszeugnisse der Beruflichen Gymnasien werden in der Zeit vom 28. Juni bis 13. Juli 2008 ausgegeben. Für Schüler, die zum 1. Juli 2008 ihren Wehr- oder Ersatzdienst antreten, soll auf Antrag die Zeugnisausgabe vor dem 1. Juli 2008 erfolgen.
7.
Pädagogische Tage

Jedem Beruflichen Schulzentrum stehen zwei Pädagogische Tage im Schuljahr zur Verfügung, die der Entwicklung des Beruflichen Schulzentrums dienen. Pädagogische Tage finden in der Regel an unterrichtsfreien Tagen statt. Wenn die Teilnahme der Schüler an diesen Veranstaltungen vorgesehen ist, können sie auch an Unterrichtstagen stattfinden.

8.
Berufs- und Studienorientierung
a)
Am 22. September 2007 findet im Congress Centrum in Leipzig eine Informationsmesse „Studieren in Mitteldeutschland” statt. Die Schulleitungen werden gebeten, die Schüler auf diese Veranstaltung hinzuweisen.
b)
Zur Studien- und Berufsberatung findet am 10. Januar 2008 ein „Tag der offenen Tür” an sächsischen Hochschulen statt. Die Schulleiter können die Teilnahme an dieser Veranstaltung als Schulveranstaltung für verbindlich erklären.
c)
Zur Berufsberatung der Agenturen für Arbeit finden für Schüler des Berufsvorbereitungsjahres, des Berufsgrundbildungsjahres und der berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit spezielle Veranstaltungen der Berufsinformationszentren statt. Die Schulleiter können die Teilnahme an diesen Veranstaltungen als Schulveranstaltung für verbindlich erklären.
d)
Zur Berufsberatung kann an Beruflichen Schulzentren ein „Tag der offenen Tür” durchgeführt werden. Die Beruflichen Schulzentren geben den Termin dieser Veranstaltung am Beginn des Schuljahres über die jeweilige Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur bekannt.
e)
Zur Schullaufbahnberatung finden an Grundschulen und an Mittelschulen Informationsveranstaltungen statt. An diesen Veranstaltungen sollen auch Vertreter der Beruflichen Schulzentren teilnehmen.
9.
Anlage zu III

Anlage

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2007 Nr. 5, S. 82
    Fsn-Nr.: 710-V07.3

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 4. Mai 2007

    Fassung gültig bis: 7. Mai 2009