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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung des kommunalen Haushalts- und Kassenrechts

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung des kommunalen Haushalts- und Kassenrechts vom 3. Dezember 1996 (SächsGVBl. S. 498)

Artikel 2
Änderung der Gemeindekassenverordnung

Die Verordnung des Staatsministeriums des Innern über die Kassenführung der Gemeinden des Freistaates Sachsen (Gemeindekassenverordnung – GemKVO) vom 8. Januar 1991 (SächsGVBl. S. l0) wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 werden vor der Nummer 1 die Worte „§ 50 Abs. 1 Satz 2 der Kommunalverfassung vom 17. 5. 1990 (GBl. I der DDR, S. 255)“ durch „§ 86 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO“ ersetzt.
 
b)
In Satz 1 Nr. 4 werden die Worte „§ 50 Abs. 1 Satz 2 der Kommunalverfassung“ durch „§ 87 Abs. 1 SächsGemO“ ersetzt.
2.
In § 36 Abs. 1 werden vor der Nummer 1 die Worte „§ 51 Satz 1 der Kommunalverfassung“ durch „§ 87 Abs. 1 SächsGemO“ ersetzt.
3.
In § 37 Satz 1 werden die Worte „§ 50 Abs. 1 Satz 2 der Kommunalverfassung“ durch „§ 87 Abs. 1 SächsGemO“ ersetzt.
4.
Es wird folgender neuer § 43 eingefügt:
 
„§ 43
Experimentierklausel
 
Für die Erprobung neuer Modelle gilt § 48 GemHVO entsprechend.“
5.
Der bisherige § 43 wird § 44.

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1996 Nr. 24, S. 498

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 21. Dezember 1996

    Fassung gültig bis: 28. Februar 2005