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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zum Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik und zur Durchführung der Marktüberwachung der nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 harmonisierten Bauprodukte sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Vollzitat: Gesetz zum Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik und zur Durchführung der Marktüberwachung der nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 harmonisierten Bauprodukte sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 260)

Artikel 3
Änderung der Sächsischen Bauprodukten- und Bauartenverordnung

§ 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Regelungen für Bauprodukte und Bauarten nach Bauordnungsrecht (Sächsische Bauprodukten- und Bauartenverordnung – SächsBauPAVO) vom 29. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 403), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. August 2013 (SächsGVBl. S. 732) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2014 Nr. 6, S. 260
    Fsn-Nr.: 421

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Juni 2014