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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gemeinsame Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung der Fortbildung von pädagogischen Fachkräften für die fachliche Anleitung und Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Vollzitat: Gemeinsame Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung der Fortbildung von pädagogischen Fachkräften für die fachliche Anleitung und Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vom 4. September 2006 (SächsABl. S. 839), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 644)

Gemeinsame Empfehlung
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Durchführung der Fortbildung von pädagogischen Fachkräften für die fachliche Anleitung und Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Vom 4. September 2006

Zur Durchführung von § 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflegepersonen (Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte – SächsQualiVO ) vom 9. Januar 2004 (SächsGVBl. S. 11) und § 48 Abs. 2 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Schulordnung Fachschule vom 21. Dezember 2004 (SächsGVBl. S. 596) wird die Fortbildung für pädagogische Fachkräfte empfohlen, die mit Aufgaben für die Anleitung von Praktikanten 1 (Praxisanleiter) betraut sind.

1.
Ziel der Fortbildung
 
Die Fortbildung soll pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) und Einrichtungen der Jugendhilfe (Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, soziale Gruppenarbeit) Handlungskompetenzen zur Erfüllung der Aufgaben bei der fachlichen Anleitung und Betreuung von Praktikanten in der berufspraktischen Ausbildung vermitteln.
2.
Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbung
2.1
Die Fortbildung richtet sich an geeignete pädagogische Fachkräfte. Geeignete pädagogische Fachkräfte sind die, die neben persönlicher Eignung einen sozialen Beruf mit staatlich anerkannter Ausbildung und Prüfung und eine mindest zweijährige Berufstätigkeit in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe nachweisen können.
Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Berufsabschlüssen können zugelassen werden:
 
a)
staatlich anerkannter Erzieher,
 
b)
staatlich anerkannter Diplom-Sozialpädagoge,
 
c)
staatlich anerkannter Diplom-Sozialarbeiter,
 
d)
staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger, staatlich anerkannter Heilpädagoge, staatlich anerkannter Diplom-Heilpädagoge,
 
die in Gruppen zur Förderung der Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern tätig sind.
2.2
Für die Zulassung zur Fortbildung haben die Bewerber folgende Unterlagen einzureichen:
 
a)
Kopien von Zeugnissen und Urkunden über erworbene Berufsabschlüsse,
 
b)
Darstellung des beruflichen Werdegangs,
 
c)
Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der beruflichen Fortbildung.
3.
Dauer und Kosten der Fortbildung
3.1
Die Fortbildung erfolgt berufsbegleitend und umfasst in der Regel mindestens 80 Stunden.
3.2
Die Kosten hat der Teilnehmer zu übernehmen, sofern dies nicht durch andere Bestimmungen geregelt ist.
Die Höhe der Kosten für die Fortbildung wird vom Bildungsträger festgelegt und ist in eine Vereinbarung aufzunehmen, die zwischen den Teilnehmern und den Bildungsträgern abgeschlossen wird. Der Bildungsträger kann für die Fortbildung von Praxisanleitern Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen. Der ESF-Antrag ist an die Sächsische AufbauBank-Förderbank, Pirnaische Straße 9 in 01069 Dresden, zu richten.
4.
Inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung (Rahmenprogramm)
4.1
Einführung:
Durch die sich fortlaufend an aktuellen gesellschaftlichen Erfordernissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen orientierende sozialpädagogische Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe steigen die Anforderungen an die Qualifikation pädagogischer Fachkräfte. Ein wesentliches Kernelement, den gestiegenen Anforderungen Rechnung zu tragen, ist die enge Verzahnung von schulischer und berufspraktischer Ausbildung.
Die berufspraktische Ausbildung hält eine Vielzahl praktischer Erfahrungen bereit. Im Erproben des eigenen beruflichen Handelns entfalten und erweitern die Praktikanten ihre beruflichen Handlungskompetenzen und erfahren die Wirksamkeit ihres Handelns. Die Anbindung der Ziele der berufspraktischen Ausbildung an ausgewählte Ziele der einzelnen Lernfelder der schulischen Ausbildung bildet das Fundament für die Verzahnung von schulischer und berufspraktischer Ausbildung.
4.2
Aufgaben der Praxisanleiter:
Im Prozess der berufspraktischen Ausbildung sollen sich die Praxisanleiter als Berater, Moderator und Vorbild verstehen und folgende Aufgaben übernehmen:
  • Hineinversetzen in die Perspektive der Praktikanten,
  • Heranführen an die Abläufe der Einrichtung und Ermöglichen der Partizipation,
  • Motivation der Praktikanten,
  • Unterstützung bei der Erstellung des individuellen Ausbildungsplans,
  • Anleiten, Übertragen und Kontrollieren von zunehmend selbstständig zu lösenden Aufgaben entsprechend der Zielstellung des jeweiligen Praktikums,
  • Durchführen von Informations- und Reflexionsgesprächen,
  • Reflexion, Bewertung und Dokumentation von Leistungen nach zwischen Praktikanten, Fachschule und Praxiseinrichtung abgestimmten und transparenten Kriterien.
4.3
Rahmenprogramm für die Fortbildung:
Nachfolgende Zielstellungen und Inhalte des Rahmenprogramms für die Fortbildung von Praxisanleitern orientieren sich an den „Empfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung an der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik“ vom August 2006.

Rahmenprogramm für die Fortbildung
Zielstellung Inhalt
Zielstellung Inhalt
  • Verdeutlichen relevanter gesetzlicher Vorgaben in verschiedenen Arbeitsfeldern,
Zeitrichtwert: 10 Stunden
Allgemeine Grundlagen:
A) Rechtliche Rahmenbedingungen der Ausbildung,
B) Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung,
C) Anforderungen an die persönliche und fachliche Eignung der Praxisanleiter (beispielsweise die Fähigkeit zu Dialog, Empathie, Toleranz und anderem mehr),
  • Umsetzen der Ziele der Ausbildung in der Praxis,
  • Erstellen von individuellen Ausbildungsplänen,
  • Übertragen von Aufgaben,
Zeitrichtwert: 30 Stunden
Planung der berufspraktischen Ausbildung:
A) Berufsbild der Erzieherin, des Erziehers, Abgrenzung verschiedener Ausbildungen gegeneinander und Fortbildungsmöglichkeiten für Erzieherinnen und Erzieher,
B) Anforderungen an die Praktikantenstelle,
C) Organisation der Ausbildung, Abschluss und Verlängerung der Ausbildung,
D) Kooperation mit der Fachschule,
E) Ausbildungsplan und Leistungsnachweise,
  • Anleitung der Praktikanten bei dem Ausführen von Arbeitsaufgaben,
  • Unterstützen von Lernprozessen bei Erwachsenen,
  • Beobachtung und Dokumentation von Lernfortschritt und Lernergebnissen,
Zeitrichtwert: 20 Stunden
Berufspraktische Ausbildung im sozialpädagogischen Arbeitsbereich:
A) Auswählen der Tätigkeitsbereiche und Aufbereiten der Aufgabenstellung,
B) Arbeitsorganisation,
C) Praktische Anleitung,
D) Fördern von Handlungskompetenzen,
E) Lernerfolgskontrolle und Reflexion,
  • Entwicklung der Fähigkeit zur Anfertigung von Beurteilungen,
  • Lösen von Konflikten,
  • Planen und Gestalten von Kooperationen,
Zeitrichtwert: 10 Stunden
Förderung des Lernprozesses:
A) Anleiten zu Lern- und Arbeitstechniken,
B) Fördern aktiven Lernens in der Erwachsenenbildung,
C) Sichern von Lernerfolgen,
D) Erstellen von Leistungsnachweisen und Beurteilungen,
E) Umgang mit Konflikten,
F) Kooperation mit Fachgremien und Bereichen außerhalb der Praktikantenstelle,
  • Unterstützen beim Erstellen der Facharbeit,
  • Motivieren und Ermutigen der Praktikanten für einen bestmöglichen Ausbildungsabschluss,
Zeitrichtwert: 10 Stunden
Abschluss der Ausbildung:
G) Vorbereitung auf das Kolloquium,
H) Facharbeit,
I) Mitwirken an Prüfungen,

5.
Nachweis der Fortbildung
5.1
Die Fortbildung schließt mit einem Fachgespräch ab. Am Fachgespräch sind die für die Fortbildung fachlich zuständige verantwortliche Lehrkraft der Bildungsstätte sowie eine berufserfahrene pädagogische Fachkraft beteiligt. Die pädagogische Fachkraft ist in Absprache zwischen der Bildungsstätte und dem Träger der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, bei dem die Fortbildungsteilnehmer arbeiten, zu benennen. Das Fachgespräch soll je Teilnehmer 20 Minuten nicht überschreiten.
5.2
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten bei dem Fachgespräch die Gelegenheit, sich über die nach Nummer 4 erworbenen Kenntnisse mündlich zu äußern.
5.3
Der Bildungsträger erteilt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach dem Fachgespräch ein Zertifikat (Muster siehe Anlage). Im Zertifikat sind die Inhalte der Fortbildung auszuweisen.

Dresden, den 4. September 2006

Sächsisches Staatsministerium für Soziales
Einbock
Abteilungsleiter

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Martin
Abteilungsleiter

Anlage: Muster/Zertifikat

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2006 Nr. 38, S. 839
    Fsn-Nr.: 814-V06.2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 22. September 2006

    Fassung gültig bis: 27. Dezember 2008