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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Zweite Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Stundentafeln

Vollzitat: Zweite Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Stundentafeln vom 14. Mai 2008 (MBl. SMK S. 295)

Zweite Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Stundentafeln

Vom 14. Mai 2008

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Lehrpläne und Stundentafeln für Grundschulen, Förderschulen, Mittelschulen, Gymnasien (Sekundarstufe I), Abendgymnasien und Kollegs (Sekundarstufe I) und allgemein bildende Schulen im sorbischen Siedlungsgebiet im Freistaat Sachsen (VwV Stundentafeln) vom 17. Juni 2004 (MBl. SMK S. 257, 397), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 18. Mai 2005 (MBl. SMK S. 162), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628), wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift wird nach dem Wort „Kollegs“ die Angabe „(Sekundarstufe I)“ durch die Angabe „(jeweils Vorkurs und Einführungsphase)“ ersetzt.
2.
In Nummer 1 Buchst. a und b wird nach dem Wort „Kollegs“ die Angabe „(jeweils Sekundarstufe I)“ jeweils durch die Angabe „(jeweils Vorkurs und Einführungsphase)“ ersetzt.
3.
Nummer 2 Buchst. a wird wie folgt gefasst:
 
„a)
Grundschule
Zur Erteilung des Unterrichts gilt an allen Grundschulen mit Ausnahme der Grundschulen im sorbischen Siedlungsgebiet, die Sorbisch als Muttersprache, Zweitsprache oder Fremdsprache unterrichten, die als Anlage 1a ,Stundentafel für die Grundschule’ beigefügte Stundentafel. Für Grundschulen, an denen nach der Klassenstufe 2 eine LRS-Klasse gebildet wird, gilt für die Erteilung des Unterrichts in der Klassenstufe 3 abweichend zur Anlage 1a die als Anlage 1b beigefügte Stundentafel ᾶStundentafel für die Grundschule LRS-Klasseᾴ.“
4.
In der Anlage 1 wird nach dem Wort „Anlage“ die Zahl „1“ durch die Angabe „1a“ ersetzt.
5.
Nach der Anlage 1a wird folgende Anlage 1b eingefügt:
6.
Anlage 10 wird wie folgt gefasst:
7.
Nummer 5 wird wie folgt geändert:
 
a)
In der Überschrift werden nach den Wörtern „Sekundarstufe I“ die Wörter „beziehungsweise Vorkurs und Einführungsphase“ eingefügt.
 
b)
In Buchstabe d und e werden die Wörter „Sekundarstufe I“ jeweils durch die Wörter „Vorkurs und Einführungsphase“ ersetzt.
8.
Anlage 16 wird wie folgt gefasst:
9.
Anlage 17 wird wie folgt gefasst:

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. August 2007 in Kraft. Abweichend hiervon tritt Ziffer I Nummer 6 am 1. August 2008 in Kraft.

Dresden, den 14. Mai 2008

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2008 Nr. 6, S. 295
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2007

    Fassung gültig bis: 31. Juli 2010