Richtlinie
zur Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft
für die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter landwirtschaftlicher Produkte
RL-Nr.: 06/2003
Vom 29. Juni 2004
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung ökologisch erzeugter landwirtschaftlicher Produkte (RL-Nr.: 06/2003) vom 10. April 2003 (SächsABl. S. 496) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 1 Abs. 2 Satz 1 – Zuwendungszweck – wird die Angabe „2003–2006“ durch die Worte „in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
- 2.
- Nummer 2.1.4 1. Anstrich wird wie folgt neu gefasst:
„die Einführung anerkannter stufenübergreifender Qualitätsmanagement- oder Umweltmanagementsysteme einschließlich deren Erstzertifizierung und der Aus- und Weiterbildung im Hinblick auf die Anwendung dieser Systeme“. - 3.
- In Nummer 4.4 Satz 1 werden die Worte „nach Bewilligung“ durch die Worte „nach Auszahlung“ ersetzt.
- 4.
- Die Änderung stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
- 5.
- Die Änderungen treten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 in Kraft.
Dresden, den 29. Juni 2004
Der Staatsminister
für Umwelt und Landwirtschaft
Steffen Flath