1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz vom 23. Dezember 2008 (SächsABl. 2009 S. 97)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz

Vom 23. Dezember 2008

I

Nummer 7.2.1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz (VwV KatSZuwendungen ) vom 27. Mai 1998 (SächsABl. SDr. S. S 379), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 486) wird wie folgt geändert:

In Satz 1 werden das Wort „das“ durch das Wort „die“ und das Wort „Regierungspräsidium“ durch das Wort „Landesdirektion“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 23. Dezember 2008

Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2009 Nr. 3, S. 97
    Fsn-Nr.: 5536

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 16. Januar 2009

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2010