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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpassung von Wohnraum für generationsübergreifendes Wohnen

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpassung von Wohnraum für generationsübergreifendes Wohnen vom 10. Februar 2009 (SächsABl. S. 451)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpassung von Wohnraum für generationsübergreifendes Wohnen
(Änderungsrichtlinie Mehrgenerationenwohnen)

Vom 10. Februar 2009

I.

Ziffer VI Nr. 3 Satz 1 der Richtlinie des Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpassung von Wohnraum für generationsübergreifendes Wohnen (RL Mehrgenerationenwohnen ) vom 15. Juli 2008 (SächsABl. S. 981) wird wie folgt gefasst:
„Bei Förderdarlehen über 50 000 EUR ist das gesamte Darlehen im Grundbuch an rangbereiter Stelle zu Gunsten der Sächsischen Aufbaubank (SAB) dinglich zu sichern.“

II.

Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 10. Februar 2009

Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2009 Nr. 10, S. 451
    Fsn-Nr.: 554

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 6. März 2009

    Fassung gültig bis: 18. Juli 2013