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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der VwV Ausschreibungsdienst

Vollzitat: Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der VwV Ausschreibungsdienst vom 1. Juli 2009 (SächsABl. S. 1179)

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der VwV Ausschreibungsdienst

Vom 1. Juli 2009

I.

Die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zum Sächsischen Ausschreibungsdienst (VwV Ausschreibungsdienst) vom 27. Oktober 2005 (SächsABl. S. 1083), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 26. Januar 2007 (SächsABl. S. 235), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 3 werden nach Buchstabe b folgende Buchstaben angefügt:
 
„c)
Die vorstehend genannten Auftraggeber sind ferner verpflichtet, erteilte Aufträge nach der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht (VwV Beschleunigung Vergabeverfahren) vom 13. Februar 2009 (SächsABl. S. 415) unter Verwendung des e-Form-Formates im Sächsischen Ausschreibungsdienst zu veröffentlichen.
 
d)
Eine Bekanntmachung ist mit Erscheinen ihrer Veröffentlichung in der Onlineversion bewirkt.”
2.
Nummer 4 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe a werden folgende Sätze angefügt:
„Im Ausschreibungsblatt am Freitag erscheinen Veröffentlichungen, die in der Woche des Erscheinungstages bis Dienstag, 12.00 Uhr, bei SDV eingegangen sind. Im Ausschreibungsblatt am Dienstag erscheinen Veröffentlichungen, die bis Donnerstag der Vorwoche, 12.00 Uhr, bei SDV eingegangen sind.”
 
b)
In Buchstabe b wird Satz 1 folgt gefasst:
„Die Onlineversion kann von Abonnenten über Internet und per E-Mail bezogen werden.”
 
c)
In Buchstabe c werden die Wörter „und eingestellt” gestrichen und nach dem Wort „Veröffentlichung” die Wörter „in der Onlineversion” eingefügt.
3.
Nummer 5 wird wie folgt geändert:
 
a)
Buchstabe c wird aufgehoben.
 
b)
Buchstabe d wird Buchstabe c.
4.
In Nummer 6 wird der letzte Satz des Buchstabens b zum Buchstaben c.
5.
In Nummer 7 Satz 1 werden die Wörter „im Sächsischen Ausschreibungsdienst” durch die Wörter „in der Onlineversion des Sächsischen Ausschreibungsdienstes” ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 1. Juli 2009

Der Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten
Dr. Johannes Beermann

Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Thomas Jurk

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2009 Nr. 30, S. 1179

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 24. Juli 2009

    Fassung gültig bis: 31. März 2013