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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Änderung der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Koordinierung und Planung von Vorhaben und des Einsatzes von Haushaltsmitteln bei Vorhaben im Bereich der Informationstechnik (IT) in der Landesverwaltung des Freistaates Sachsen vom 16. November 1998

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Änderung der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Koordinierung und Planung von Vorhaben und des Einsatzes von Haushaltsmitteln bei Vorhaben im Bereich der Informationstechnik (IT) in der Landesverwaltung des Freistaates Sachsen vom 16. November 1998 vom 24. Januar 2002 (SächsABl. S. 215)

Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Staatsregierung
über die Änderung der Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Koordinierung und Planung von Vorhaben und des Einsatzes von Haushaltsmitteln bei Vorhaben im Bereich der Informationstechnik (IT) in der Landesverwaltung des Freistaates Sachsen vom 16. November 1998

Vom 24. Januar 2002

I.
 Euro-bedingte Änderungen

Die Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung zur Koordinierung und Planung von Vorhaben und des Einsatzes von Haushaltsmitteln bei Vorhaben im Bereich der Informationstechnik (IT) in der Landesverwaltung des Freistaates Sachsen vom 16. November 1998 wird wie folgt geändert:

  1. In Nummer 6.2 wird die Angabe „400 000 DM“ durch die Angabe „200 000 EUR“ ersetzt.
  2. In Nummer 7.2 wird die Angabe „25 000 DM“ durch die Angabe „13 000 EUR“ ersetzt.
  3. In Nummer 7.2 Anlage 2, Tabelle Geschätzte Kosten wird das Wort „DM“ durch das Wort „EUR“ ersetzt.

II.
In-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Dresden, den 24. Januar 2002

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2002 Nr. 7, S. 215

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2002

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2003