Berichtigung
über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für das Haushaltsjahr 1998
Vom 16. Januar 1998
Die Verkündung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für das Haushaltsjahr 1998 (Haushaltsgesetz 1998) vom 12. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 669) wird dahingehend berichtigt, daß nachfolgende Anlage zu § 1 in Verbindung mit § 1 der Vorläufigen Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Vorläufige Sächsische Haushaltsordnung – SäHO) vom 19. Dezember 1990 (SächsGVBl S. 21) angefügt wird
Dresden, den 16. Januar 1998
Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter