1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für das Haushaltsjahr 1998

Vollzitat: Berichtigung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für das Haushaltsjahr 1998 vom 16. Januar 1998 (SächsGVBl. S. 39)

Berichtigung
über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für das Haushaltsjahr 1998

Vom 16. Januar 1998

Die Verkündung des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für das Haushaltsjahr 1998 (Haushaltsgesetz 1998) vom 12. Dezember 1997 (SächsGVBl. S. 669) wird dahingehend berichtigt, daß nachfolgende Anlage zu §  1 in Verbindung mit § 1 der Vorläufigen Haushaltsordnung des Freistaates Sachsen (Vorläufige Sächsische Haushaltsordnung – SäHO) vom 19. Dezember 1990 (SächsGVBl S. 21) angefügt wird

Dresden, den 16. Januar 1998

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

Anlage

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1998 Nr. 1, S. 39

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 1998

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 1998