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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der VwV Ausschreibungsdienst

Vollzitat: Gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der VwV Ausschreibungsdienst vom 21. Juli 2010 (SächsABl. S. 1108)

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der VwV Ausschreibungsdienst

Vom 21. Juli 2010

I.

Nummer 3 der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zum Sächsischen Ausschreibungsdienst (VwV Ausschreibungsdienst) vom 27. Oktober 2005 (SächsABl. S. 1083), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 1. Juli 2009 (SächsABl. S. 1179), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 15. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2397), wird wie folgt geändert:

1.
In Buchstabe a werden die Wörter „Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen –“ durch die Wörter „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ und die Wörter „Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen“ durch die Wörter „Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen“ ersetzt.
2.
In Buchstabe c werden nach dem Wort „nach“ die Angabe „§ 20 Abs. 3 VOB/A, § 19 Abs. 2 VOL/A und“ und nach der Angabe „(SächsABl. S. 415)“ die Angabe „sowie beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen nach § 19 Abs. 5 VOB/A“ eingefügt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 21. Juli 2010

Der Staatsminister und Chef der Staatskanzlei
Dr. Johannes Beermann

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Sven Morlok

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2010 Nr. 32, S. 1108
    Fsn-Nr.: 56

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 13. August 2010

    Fassung gültig bis: 31. März 2013