Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an kommunalpolitische Bildungsvereinigungen
Vom 15. März 2011
Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen wird folgende Richtlinie erlassen:
I.
Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen an kommunalpolitische Bildungsvereinigungen (KomPolFördRL) vom 13. Mai 2005 (SächsABl. S. 465), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2400), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 1 Satz 1 wird die Angabe „Vorläufigen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zu § 44 SäHO (Vorl. VwV zu § 44 SäHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1999 (SächsABl. SDr. S. 309)“ durch die Angabe „Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zu § 44 SäHO (VwV zu § 44 SäHO) vom 27. Juni 2005 (SächsABl. SDr. S. S 300), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 10. März 2009 (SächsABl. S. 560), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 31. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2454)“ ersetzt.
- 2.
- Nummer 4.5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Summe der Ausgaben nach den Buchstaben a) bis e) darf bis zu 60 vom Hundert der im Haushalts- und Wirtschaftsplan enthaltenen zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.“ - b)
- Satz 3 wird gestrichen.
II.
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft.
Dresden, den 15. März 2011
Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig