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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts vom 6. Dezember 2011 (SächsGVBl. S. 667)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts

Vom 6. Dezember 2011

Aufgrund von § 7a der Weinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 827), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 29. September 2011 (BGBl. I S. 1996, 1998) geändert worden ist, in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Weingesetz vom 14. September 2001 (SächsGVBl. S. 658), die zuletzt durch Verordnung vom 9. April 2009 (SächsGVBl. S. 164) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1

§ 7 Abs. 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie zur Durchführung des Weinrechts (WeinrechtsDVO) vom 23. April 2002 (SächsGVBl. S. 194), die zuletzt durch Verordnung vom 3. Mai 2011 (SächsGVBl. S. 165) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

„(3) Die Summe aller Versuchsflächen darf 5 Prozent der bestockten Rebfläche im Anbaugebiet Sachsen nicht überschreiten. Die Genehmigung ist auf höchstens 10 Jahre zu befristen. Sie kann einmalig um höchstens 10 Jahre verlängert werden.“

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 6. Dezember 2011

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Frank Kupfer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2011 Nr. 14, S. 667
    Fsn-Nr.: 632

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 31. Dezember 2011

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2012