Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
über die Änderungen des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik in der Förderperiode 2007 bis 2013
Vom 29. Oktober 2012
Das Gemeinsame Umsetzungsdokument zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik wird in folgenden Punkten geändert:
- 1.
- Redaktionelle Änderungen
Redaktionelle Anpassungen im Abkürzungsverzeichnis sowie im Teil II – Nationaler Teil Freistaat Sachsen: Umbenennung OFD (Oberfinanzdirektion) in LSF (Landesamt für Steuern und Finanzen)
- 2.
- Teil II – Nationaler Teil Freistaat Sachsen
Ziffer 1.1.4 – Einfügung einer Regelung zu projektbezogenen Einnahmen
Ziffer 2.1.1.1 – Maßnahmen zur Erhöhung der Durchlässigkeit des Grenzraumes ...
Ziffer 2.1.1.2 – Förderung des grenzübergreifenden Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
- –
- Redaktionelle Anpassungen aufgrund der Aufgabenübertragung von den Landesdirektionen an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)
Ziffer 2.1.1.5 – Förderung von Innovationsprozessen in Kindertageseinrichtungen
- –
- Anpassung der Regelung bei der Zuschussfähigkeit von Ausgaben bezüglich der Förderhöchstbeträge an die geltende Rechtsvorschrift ( VwV Kita Bau)
- 3.
- Redaktionelle Änderungen für tschechische Kooperationspartner
Im Gemeinsamen Teil, Ziffer 7.10, im Nationalen Teil Tschechische Republik und im Anhang erfolgen redaktionelle Änderungen mit ausschließlicher Geltung für tschechische Kooperationspartner.
- 3a.
- Teil I – Gemeinsamer Teil
Ziffer 7.10 – Aufhebung der Abstimmungsverpflichtung für tschechische Lead-Partner mit dem tschechischen Artikel-16- Prüfer
- 3b.
- Teil III – Nationaler Teil Tschechische Republik
Ziffer 1.2 – Vergabe der öffentlichen Aufträge
Ziffer 3.2 – Zugelassene Projektpartner
- 3c.
- Teil IV – Anhang
Streichung des Verfahrens für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen für tschechische Kooperationspartner aus dem Gemeinsamen Umsetzungsdokument.
Die Änderungen zu Teil II treten mit dem Tag der Bekanntgabe in Kraft.
Das Gemeinsame Umsetzungsdokument ist in der aktualisierten Fassung im Internet unter www.ziel3-cíl3.eu in der Rubrik „Fördergrundlagen“ veröffentlicht.
Dresden, den 29. Oktober 2012
Sächsisches Staatsministerium
für Umwelt und Landwirtschaft
Gellner
Abteilungsleiter