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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Bereitstellung und Besetzung von zusätzlichen Berufsausbildungsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Bereitstellung und Besetzung von zusätzlichen Berufsausbildungsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen vom 8. Juli 2004 (SächsABl. S. 790)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Bereitstellung und Besetzung von zusätzlichen Berufsausbildungsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen
(Förderrichtlinie Berufsausbildungsplatzförderung in KMU)

Vom 8. Juli 2004

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der Bereitstellung und Besetzung von zusätzlichen Berufsausbildungsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen (Förderrichtlinie Berufsausbildungsplatzförderung in KMU) vom 29. Juli 2003 (SächsABl. S. 766) wird wie folgt geändert:

In Anlage 2 werden folgende Berufsbezeichnungen ergänzt und die Erläuterung wie folgt geändert:
Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik*
Bodenlegerin*
Fachkraft für Abwassertechnik*
Fachkraft im Fahrbetrieb*
Fachkraft für Kreislauf und Abfallwirtschaft*
Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice*
Fachkraft für Schutz und Sicherheit*
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik*
Fahrradmonteurin*
Maschinen- und Anlagenführerin*
Schädlingsbekämpferin*

*
neue und neugeordnete Berufe, deren Ausbildungsordnungen seit 2002 neu in Kraft getreten sind oder in 2004 voraussichtlich in Kraft treten werden.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft und gilt für das Ausbildungsjahr 2004/2005.

Dresden, den 8. Juli 2004

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Martin Gillo

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2004 Nr. 32, S. 790

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 6. August 2004

    Fassung gültig bis: 14. Juli 2005