Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Hier: „Qualifizierung von Personen in Elternzeit“
Vom 17. August 2004
Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Punkt A der „ Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Maßnahmen “ vom 12. Juli 2001 (SächsABl. S. 810) Qualifizierungsprojekte für Personen in Elternzeit. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen. Zuschussfähig sind nur Kosten, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung ist nachrangig zur nationalen Förderung.
Gegenstand der Förderung:
Gefördert wird die Qualifizierung von Frauen und Männern, die sich in Elternzeit befinden und nach der vorübergehenden Betreuung des Kindes eine Rückkehr in den Beruf planen.
Die Qualifizierung der TeilnehmerInnen erfolgt in einem Modulsystem, um dem Erfordernis der Kinderbetreuung besser gerecht werden zu können.
Der Bedarf für das jeweilige Projekt ist vom Träger geeignet nachzuweisen. Bei Folgeprojekten ist die Vermittlungsquote der Vorgängerprojekte als Entscheidungsgrundlage wesentlich heranzuziehen.
Förderziel:
Ziel der Projekte ist es, den Kontakt der Frauen und Männer zur Arbeitswelt zu erhalten beziehungsweise wieder aufzunehmen sowie für technische Veränderungen zu sensibilisieren. Die TeilnehmerInnen sollen nach Abschluss des Projektes in ein Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden.
Zielgruppe:
Frauen und Männer, die sich in Elternzeit befinden, das heißt wegen Kindererziehung dem allgemeinen Arbeitsmarkt für weniger als 15 Stunden zur Verfügung stehen können.
Laufender Erziehungsgeldbezug ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierung.
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger einschließlich Unternehmen (natürliche Personen, Personenvereinigungen oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen, die die beschriebenen Projekte durchführen, sein.
Antragsverfahren:
Vor der Einreichung von formgebundenen Anträgen sollen für Qualifizierungsprojekte für Personen in Elternzeit Projektvorschläge eingereicht werden. Die Einreichung von Projektvorschlägen ist nicht an Termine gebunden. Der formgebundene Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Förderwürdigkeit des Projektvorschlages bestätigt worden ist.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: 0351/4910-4930
Fax: 0351/4910-1015
Bis zum 31. März und 30. September jeden Jahres sind Anträge für Qualifizieren von Personen in Elternzeit einzureichen, die zum 1. Juli beziehungsweise zum 1. Januar beginnen sollen.
Vor Antragstellung beziehungsweise Einreichung von Projektvorschlägen wird gebeten, sich über das genannte Internet-Portal zu Beratungsmöglichkeiten, nähere Fördermodalitäten und einzureichende Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger, Projektvorschläge) zu informieren und eine nähere Beratung hinsichtlich spezieller Rahmenvorgaben für die Förderung der genannten Projekte in Anspruch zu nehmen.
Auswahlverfahren:
Es wird aus den bis zum jeweiligen Stichtag eingereichten förderfähigen und förderwürdigen Anträgen ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung dafür eingesetzter Gremien nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der förderwürdigen Projekte sind:
- Konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur;
- Orientierung der Projekte an den Anforderungen der Wirtschaft und am Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes;
- Zu erwartende Integration der TeilnehmerInnen in den ersten Arbeitsmarkt;
- Darstellung gegebenenfalls bisher durchgeführter Maßnahmen einschließlich Benennung der Vermittlungsquoten;
- Qualifikation des Schulungs- und Betreuungspersonals;
- Flankierende Maßnahmen, die gegebenenfalls während der Projektlaufzeit angeboten werden und positiven Einfluss auf Projektverlauf und -ergebnis haben können.
Dresden, den 17. August 2004
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schröder
Referatsleiterin
Sächsisches Staatsministerium
für Soziales
Prof. Dr. Nagelschmidt
Referatsleiterin