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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Härtefall-Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus Spendenaufkommen für durch das Hochwasser vom August 2002 Geschädigte

Vollzitat: Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Härtefall-Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus Spendenaufkommen für durch das Hochwasser vom August 2002 Geschädigte vom 11. April 2003 (SächsABl. S. 458)

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
und des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Änderung der Härtefall-Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus Spendenaufkommen für durch das Hochwasser vom August 2002 Geschädigte

Vom 11. April 2003

I.

Die Härtefall-Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Gewährung von Zuwendungen aus Spendenaufkommen für durch das Hochwasser vom August 2002 Geschädigte vom 30.September 2002 (SächsABl. S. 1189) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 wird nach der Angabe „BGBl. I S. 3866)“ die Angabe „,geändert durch Artikel 8c des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4621, 4633), in der jeweils geltenden Fassung” eingefügt.
2.
In Nummer 6.2 Satz 4 wird die Angabe „31. März 2003“ durch die Angabe „31. Dezember 2003“ ersetzt.
3.
In den Vordrucken „Antrag“ und „Antrag für Körperschaften“ wird jeweils die Angabe „abzugeben bis 31. März 2003“ durch die Angabe „abzugeben bis 31. Dezember 2003“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. April 2003 in Kraft.

Dresden, den 11. April 2003

Die Staatsministerin für Soziales
Christine Weber

Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Martin Gillo

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2003 Nr. 19, S. 458

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. April 2003

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2005