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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Reisekostengesetz

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Reisekostengesetz vom 23. Juni 2005 (SächsABl. S. 684)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Sächsischen Reisekostengesetz

Vom 23. Juni 2005

I.
Änderung der einzelnen Vorschriften

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Sächsischen Reisekostengesetz (VwV-SächsRKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Januar 1999 (SächsABl. S. 214), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 8. November 2001 (SächsABl. S. 1157) und verlängert durch Ziffer I Nr. 5 der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2004 (SächsABl. S. 1347), wird wie folgt geändert:

  1. Der Zweite Teil wird aufgehoben.
  2. Die Überschrift „Dritter Teil Schlussbestimmungen“ wird ersetzt durch die Überschrift „Zweiter Teil Schlussbestimmungen“.
  3. Die bisherigen Nummern 27 bis 29 werden die Nummern 24 bis 26.
  4. In der neuen Nummer 24 Satz 1 werden die Wörter „mit Ausnahme des Zweiten Teils, der nur im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen anzuwenden ist“ gestrichen.

II.
In-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 23. Juni 2005

Sächsisches Staatsministerium
der Finanzen
Dr. Wolfgang Voß
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2005 Nr. 30, S. 684

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 29. Juli 2005

    Fassung gültig bis: 31. März 2009