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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über den Einsatz der Informationstechnologie im Justizvollzug

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über den Einsatz der Informationstechnologie im Justizvollzug vom 5. März 2001 (SächsJMBl. S. 32), die durch Artikel 2 der Verwaltungsvorschrift vom 23. März 2005 (SächsJMBl. S. 22) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 10. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 516)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über den Einsatz der Informationstechnologie im Justizvollzug
(VwV IT-Justizvollzug)

Vom 5. März 2001

[Geändert durch Artikel 2 der VwV vom 23. März 2005 (SächsJMBl. S. 22, 24) mit Wirkung vom 1. Mai 2005]

I.
Aufgaben der IT-Leitstelle

Bei der Justizvollzugsanstalt Dresden wird eine IT-Leitstelle eingerichtet. Diese ist zuständig für alle Angelegenheiten der Informationstechnologie im Justizvollzug. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:

a)
die Beratung des Staatsministeriums der Justiz über den zweckmäßigen Einsatz der Informationstechnologie einschließlich der Vorbereitung und Prüfung von Beschaffungsanträgen,
b)
die fachliche Beratung des Staatsministeriums der Justiz bei der Erarbeitung von Nutzerforderungen aus dem Bereich der Informationstechnologie,
c)
die Vorbereitung und Durchführung aller Maßnahmen im Rahmen des Einsatzes von Anlagen und Verfahren der Informationstechnologie,
d)
die Entwicklung der Informationstechnologie sowie die Pflege und Weiterentwicklung der im Einsatz befindlichen Verfahren,
e)
die Überwachung des wirtschaftlichen Einsatzes der Informationstechnologie,
f)
die Führung des Geräteverzeichnisses,
g)
die fachspezifische Schulung und Einweisung der Bediensteten,
h)
Planung und Vollzug des Haushalts im Kapitel 06 05 Titelgruppe 99 nach näherer Weisung durch das Staatsministerium der Justiz und den Abschnitten III und IV sowie nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsschreibens,
i)
die Pflege und Förderung der Zusammenarbeit mit der ADV-Leitstelle beim Oberlandesgericht Dresden,
k)
technische Verrichtungen, wie beispielsweise Lötarbeiten und der Transport von Geräten der Informationstechnologie.

II.
Systembetreuer

In jeder Justizvollzugsanstalt ist ein Systembetreuer zu bestellen. Diesem obliegen die Installation von Arbeitsstationen, der Austausch defekter Arbeitsstationen sowie der Austausch defekter Teile der Server und sonstiger Netzwerkkomponenten nach vorheriger Information und im Benehmen mit der IT-Leitstelle.

III.
Haushalts- und Beschaffungswesen

1.
Investitionen (Haushaltstitel 812 99)
Die für die Durchführung der Beschaffungsmaßnahmen benötigten Haushaltsmittel werden auf Antrag der IT-Leitstelle zweckgebunden zugewiesen. Ausschreibungen sind in eigener Zuständigkeit von der IT-Leitstelle in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsverwaltung der Justizvollzugsanstalt Dresden abzustimmen und durchzuführen. Vorab ist eine Leistungsbeschreibung dem Staatsministerium der Justiz zur Zustimmung vorzulegen.
2.
Geschäftsbedarf, Geräte und Ausstattungen für Informationstechnik (Haushaltstitel 511 99)
Verträge mit wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen sind vor Abschluss dem Staatsministerium der Justiz zur Zustimmung vorzulegen.
3.
Verbrauchsmaterial (Haushaltstitel 514 99)
Soweit möglich, ist Verbrauchsmaterial über die zentrale Beschaffungsstelle des Oberlandesgerichts zu beschaffen, gegebenenfalls kann den dort abgeschlossenen Rahmenverträgen beigetreten werden.

IV.
Einführung und Betrieb von Informationstechnologie

1.
Entwicklung, Test und Freigabe von IT-Verfahren
Den Auftrag zur Entwicklung oder wesentlichen Änderungen, die Übernahme von IT-Verfahren und zur Verfahrenserprobung sowie die Freigabe von IT-Verfahren erteilt das Staatsministerium der Justiz.
2.
Open-Source-Software, Datensicherung
 
a)
Der Einsatz von Open-Source-Software ist zu fördern.
 
b)
Für die im Einsatz befindlichen Verfahren sind die gebotenen Maßnahmen zur Datensicherung zu gewährleisten.
3.
Berichtspflichten
Bis Ende Januar eines jeden Jahres ist ein Bericht über die Tätigkeiten der IT-Leitstelle im abgelaufenen Jahr zu erstellen.

V.
Einrichtung einer gemeinsamen Leitstelle für Informationstechnologie
der sächsischen Justiz (LIT)

1.
Die LIT gemäß des Fünften Abschnittes der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über den Einsatz der automatisierten Datenverarbeitung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (VwV ADV) vom 7. Januar 1998 (SächsJMBl. S. 10), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verwaltungsvorschrift vom 23. März 2005 (SächsJMBl. S. 22), verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2003 (SächsABl. S. 1160) übernimmt zum 1. Mai 2005 die Aufgaben der IT-Leitstelle des Justizvollzugs. Die IT-Leitstelle des Justizvollzugs ist zum 1. Mai 2005 aufgelöst.
2.
Mit der Einrichtung des Betreuungsverbundes gemäß des Fünften Abschnittes Nr. 2 VwV ADV entfallen die Aufgaben der Systembetreuer im Justizvollzug in dem jeweiligen Landgerichtsbezirk. Der Zeitpunkt der Einrichtung eines Betreuungsverbundes wird den betroffenen Behörden bekannt gegeben.

VI.
In-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in Kraft.

Dresden, den 5. März 2001

Der Staatsminister der Justiz
Manfred Kolbe

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2001 Nr. 4, S. 32
    Fsn-Nr.: 300-V01.2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Mai 2005

    Fassung gültig bis: 31. März 2008