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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Änderung der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Verbesserungen der Forschungsinfrastruktur und für Forschungsvorhaben mit jeweils anwendungsnaher Ausrichtung

Vollzitat: Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Änderung der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Verbesserungen der Forschungsinfrastruktur und für Forschungsvorhaben mit jeweils anwendungsnaher Ausrichtung vom 18. März 2002 (SächsABl. S. 449)

Förderrichtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
zur Änderung der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Verbesserungen der Forschungsinfrastruktur und für Forschungsvorhaben mit jeweils anwendungsnaher Ausrichtung

Vom 18. März 2002

I.
Änderungsbestimmungen

Der Nummer 5.3 der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Gewährung von Zuwendungen für Verbesserungen der Forschungsinfrastruktur und für Forschungsvorhaben mit jeweils anwendungsnaher Ausrichtung vom 26. September 2000 (SächsABl. S. 882) wird folgender Satz angefügt:

„Zuwendungsfähige Kosten sind Kosten für projektgebundene Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Sachmittel und Personal, wenn beim Antragsteller die Voraussetzungen für eine Förderung auf Kostenbasis gegeben sind.“

II.
In-Kraft-Treten

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft.

Dresden, den 18. März 2002

Der Staatsminister
für Wissenschaft und Kunst
Prof. Dr. Hans Joachim Meyer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2002 Nr. 15, S. 449

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 12. April 2002

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2004