Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Übertragung von bauaufsichtlichen Entscheidungsbefugnissen auf die Sächsische Landesstelle für Bautechnik
Vom 4. Februar 1995
Aufgrund von § 1 Nr. 1a des Gesetzes zur Übertragung von Zuständigkeiten auf nachgeordnete Behörden im Freistaat Sachsen (SächsZuÜbG) vom 17. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 89) wird verordnet:
§ 1
Der Sächsischen Landesstelle für Bautechnik wird anstelle der obersten Bauaufsichtsbehörde die Befugnis übertragen, die Zustimmung im Einzelfall nach dem Dritten Abschnitt der Sächsischen Bauordnung zu erteilen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 4. Februar 1995
Der Staatsminister des Innern
Heinz Eggert