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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Übertragung von bauaufsichtlichen Entscheidungsbefugnissen auf die Sächsische Landesstelle für Bautechnik

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Übertragung von bauaufsichtlichen Entscheidungsbefugnissen auf die Sächsische Landesstelle für Bautechnik vom 4. Februar 1995 (SächsGVBl. S. 99)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Übertragung von bauaufsichtlichen Entscheidungsbefugnissen auf die Sächsische Landesstelle für Bautechnik

Vom 4. Februar 1995

Aufgrund von § 1 Nr. 1a des Gesetzes zur Übertragung von Zuständigkeiten auf nachgeordnete Behörden im Freistaat Sachsen (SächsZuÜbG) vom 17. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 89) wird verordnet:

§ 1

Der Sächsischen Landesstelle für Bautechnik wird anstelle der obersten Bauaufsichtsbehörde die Befugnis übertragen, die Zustimmung im Einzelfall nach dem Dritten Abschnitt der Sächsischen Bauordnung zu erteilen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 4. Februar 1995

Der Staatsminister des Innern
Heinz Eggert

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1995 Nr. 6, S. 99

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 11. März 1995

    Fassung gültig bis: 29. Oktober 1999